Mitteilungsvorlage - VO/1535/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der  Dorfausschuss Dalheim-Rödgen hatte mit Antrag vom 01.12.2009 die Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Rödgener Straße, K23, in der Ortsdurchfahrt in Höhe des Dechant-Ruppertzhoven-Weges angeregt (VO/1452/10).

 

Im Ergebnis hatte sich der Ausschuss in seiner Sitzung am 15.06.2010 der Beurteilung der Kreispolizeibehörde und der Verwaltung angeschlossen, keinen Fußgängerüberweg anzulegen, da die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Anordnung an den Kreis Heinsberg als Träger der Straßenbaulast nicht vorliegen.

 

Mit Schreiben vom 22.06.2010 hat sich der Kreis nach Auswertung einer verdeckten Verkehrsdatenerhebung (09.06.-16.06.) gleichfalls gegen einen "Zebrastreifen" ausgesprochen. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

In der Beratung des Fachausschusses hatte die Verwaltung auf Anregung von Herrn Ellerkamp zugesagt, die Anordnungsfähigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h sowie eines Gefahrzeichens "Kinder" zu prüfen. Hier stehen die Stellungnahmen von Polizei und Kreis noch aus.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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