Mitteilungsvorlage - VO/1528/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

  1. Bau einer Dirtline-Bahn

 

Aus dem Projekt „Wir mit Euch“ ist von den Jugendlichen vorgeschlagen worden in unmittelbarer Nähe zur Skaterbahn eine sogenannte „Dirtline-Bahn“ zu erstellen. Hierzu wurde von den Jugendlichen ein Konzept vorgelegt.

 

Eine Dirtline-Bahn ist eine aus Lehm und Erde geformte Strecke, die mit stabilen Mountainbikes befahren werden kann. Auch Sprünge und Geschicklichkeitsstrecken können eingebaut werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, diese Anregung aufzunehmen und mit der Stadt Viersen Kontakt aufzunehmen. Hier besteht bereits eine solche Bahn.

 

Über die weitere Entwicklung wird berichtet.

 

 

  1. Zuschuss Flutlicht SV-Helpenstein und Sportfreunde Uevekoven

 

Der in der Sitzung des Rates am 13.07.2010 beschlossene Zuschuss zu den Flutlichtanlagen des Sportplatzes SV Helpenstein und Sportfreunde Uevekoven in Höhe von jeweils 20.000 € ist auf Antrag ausgezahlt worden.

 

Die ordentliche Verwendung der Mittel ist in beiden Fällen nachgewiesen und der Nachweis über die erbrachte Eigenleistung ist vorgelegt worden. Der Kunstrasenplatz des SV Helpenstein ist bereits am 26. September 2010 offiziell eröffnet worden und steht als vorbildliche Sportanlage dem Spielbetrieb nun zur Verfügung.

 

Der Vorsitzende des SV Helpenstein hat ausdrücklich darum gebeten, allen politisch Beteiligten seinen Dank für die schnelle Entscheidung in der Sache zu übermitteln.

 

 

  1. Entwicklungen im Bereich der ARGE für den Kreis Heinsberg

 

Der Bundesrat hat am 09.07.2010 dem Gesetzpaket zur Reform des SGB II zugestimmt. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entfristung der bestehenden Optionskommunen und die Ausweitung auf weitere Optionskommunen geschaffen. Die bisherigen ARGEN werden durch gemeinsame Einrichtungen die „Jobcenter“ abgelöst. Im Gesetzgebungsverfahren hat der Bundesrat festgestellt, dass sich die gemeinsame Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zusammenarbeit der Arbeitsagenturen und der örtlichen Träger bewährt hat und dies als Regelfall weiter fortgesetzt werden soll.

 

Die Optionskommune, die in alleiniger Zuständigkeit der örtlichen Träger die Aufgaben wahrnehmen kann, soll der Ausnahmefall bleiben. Die Anzahl der Optionskommunen ist auf ein Viertel der Aufgabenträger beschränkt worden. Um Optionskommune werden zu können, ist auf Antrag die Zustimmung der obersten Landesbehörde erforderlich.

 

Der Landrat hat in mehreren Gesprächen mit den Bürgermeistern der Städte im Kreis Heinsberg um Zustimmung der Gemeinden dafür geworben, diesen Antrag zu stellen. Alle befragten Bürgermeister haben sich gegen das Modell der Optionskommune ausgesprochen. Der hauptsächliche Grund hierfür war die fehlende Darstellung eines Gesamtpersonal-, Organisations- und Raumkonzeptes.

 

Auf Vorschlag des Landrates hat der Kreistag am 23.09.2010 beschlossen, einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung des Optionsmodells für den Kreis Heinsberg  zu stellen.

 

Ob dieser Antrag genehmigt werden wird, bleibt abzuwarten.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt die Mitteilungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.

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