Entscheidungsvorlage - VO/1504/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch ein Ehepaar aus Wegberg wurde mit Schreiben vom 13.07.2010 folgender Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW gestellt:

 

„Antrag auf Durchsetzung der Barrierefreiheit bei Baugenehmigungen

 

 

Der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen,

dass ab sofort bei der Genehmigung aller Bauanträge für Einrichtungen des Gesundheitswesens auf eine behindertengerechte Toilette gemäß

 

  1. den Vorschriften der BauOrdnung NRW §55
  2. den einschlägigen DIN-Richlinien (gegenwärtig noch 18024, demnächst 18040
  3. den gemeinsamen Checklisten größerer Städte des NRWs (Münster, Düsseldorf, Aachen etc.)

 

als Mindeststandard bestanden werden muss.“

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis und verweist den Antrag an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr.

 

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Anlagen

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