Entscheidungsvorlage - VO/1512/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Anwohner der Markusstraße wurde mit Schreiben vom 02.08.2010 folgender Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW gestellt:

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in der Nacht von Samstag auf Sonntag fand auf der Markusstraße ein reger Verkehr von Motorrollern statt. Obwohl alle Zufahrtswege ins Schulgelände durch Verkehrszeichen nach Bild 260 StVO für Kleinkrafträder und Mofas aller Art gesperrt sind, hinderte es die Motorrollerfahrer nicht daran, während der ganzen Nacht bis Tagesanbruch permanent auf das Schulgelände rauf und wieder runter zu fahren. Sie verursachten dabei einen ihr die Anlieger der Markusstraße unerträglichen Lärm. An eine ungestörte Nachtruhe war dabei nicht mehr zu denken.

 

Treffpunkt der Rollerfahrer war der Anlieferplatz hinter der Mensa, der durch den installierten Bewegungsmelder die ganze Nacht taghell ausgeleuchtet wurde. Mit den Bänken an der Mensa ist er ihr die Jugendlichen scheinbar eine ideale Örtlichkeit, um Alkoholgelage zu veranstalten. Wie bei mehrfachen ähnlichen Vorkommnissen blieben am Sonntagmorgen neben dem üblichen Unrat zwei Bierkästen mit 36 leeren Bierflaschen zurück. Nach der Zahl der leeren Bierflaschen zu urteilen, haben zumindest einige Rollerfahrer stark alkoholisiert am öffentlichen Verkehr teilgenommen.

 

Zum Gemeingebrauch einer Straße gehört nur der Zielverkehr. Das ziellose hin- und herfahren und Runden drehen fällt nicht mehr unter den Gemeingebrauch. Das war aber die Lärm verursachende Verkehrsart, die während der ganzen Nacht auf der Markusstraße und dem Schulgelände stattgefunden hat.

 

Nach Auffassung der Anlieger der war die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Nacht von. Samstag auf Sonntag in ihrem Wohnquartier und auf dem anschließenden Schulgelände nicht mehr gewährleistet. Sie erwarten von der Stadt, dass Sie alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass sich die Vorkommnisse des letzten Wochenendes nicht mehr wiederholen. Um Benachrichtigung, was die Stadt im Einzelnen zu tun gedenkt, wird gebeten.

 

Sie erwarten von der Stadt, dass Sie alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass sich die Vorkommnisse des letzten Wochenendes wiederholen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an die Verwaltung verwiesen mit dem Auftrag im Haupt- und Finanzausschuss über das Ergebnis zu berichten.

 

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Anlagen

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