Mitteilungsvorlage - VO/1553/10

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Ratsfrau Sandra Nelsbach (UW-UWG)  hat mit Datum vom 19.09.2010 den nachfolgenden Antrag nach § 20 Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

Der alte Friedhof an der Bahnhofstraße in Wegberg steht seit 1985 unter Denkmalschutz.

Die Grabdenkmäler sind teilweise umgestürzt oder beschmiert worden.

 

Nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg stelle ich daher den Antrag, die Verwaltung möge ermitteln, wie hoch die entstandenen Schäden sind und dem Rat mitteilen, wenn sie beseitigt werden. Ferner solle die Verwaltung prüfen, ob das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland bei den Restaurationsarbeiten und den entstehenden Kosten beteiligt werden kann.“

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an die Verwaltung verwiesen mit dem Auftrag im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr zu berichten.

Reduzieren

Anlagen

Loading...