Mitteilungsvorlage - VO/1559/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch Herrn Froitzheim wurde mit Schreiben vom 16.09.2010 folgender Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW gestellt:

 

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Sehr geehrter Herr Pillich,

als in unmittelbar in der Nähe wohnender Mitbürger  beobachte ich, dass dieses Gewässer schon seit langem in einem desaströsen Zustand ist. Optisch ist der Weiher ein Schandfleck. Hervorgerufen durch die geringe Tiefe (Sinkstoffanreicherung durch den Beeckbach) und die Sonneneinstrahlung bilden sich rasch dicke Algenplacken. Ich kann nur vermuten, dass Flora und Fauna in diesem Biotop aus der Ordnung geraten: große Karpfen, Rotfedern und andere Fische um das Überleben kämpfen oder bereits nicht mehr überlebt haben.

 

Meines Erachtens ist eine Entschlammung längst überfällig.

 

Der Fußweg längs des Weihers bis zur Einmündung in die Straße Gerichhausen wurde seinerzeit mit RCL-Material befestigt, eine preiswerte, aber keinesfalls optimale Lösung: das Feinmaterial des Belages ist längst erodiert, faustgroße Steine treten an einigen Stellen hervor. Sie sind für Radfahrer und Fußgänger (alte Menschen!!!) eine Gefahrenquelle. Die Kanten der Betondecke am Überlaufwehr liegen inzwischen höher als das übrige Niveau.

Für die Behebung beider Probleme wären viele Mitbürger dankbar, insbesondere die vielen Radwanderer, welche die Ophover Mühle anfahren.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an die Verwaltung verwiesen mit dem Auftrag im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr zu berichten.

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Anlagen

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