Entscheidungsvorlage - VO/1525/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss an den Kulturförderkreis Opus 512 e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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07.10.2010
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
Datum vom 21.07.2010 hat der Vorsitzende des Kulturförderkreises Opus 512 e.V.
einen Zuschuss zur Anschaffung eines neuen Konzertflügels gestellt. Die
Deckungslücke der Finanzierung beträgt rund 5.000,00 €.
Grundsätzlich
werden keine Zuschüsse zu bereits abgewickelten Maßnahmen gewährt. In diesem
Falle schlägt die Verwaltung jedoch vor, eine Ausnahme zu machen, da die
Anschaffung sehr kurzfristig vor einem geplanten Konzert vorgenommen werden
musste, da der bisher genutzte Flügel einen Riss im Resonanzboden hatte und die
Lyra nicht mehr in Ordnung war. Nach ersten Reparaturangeboten sollte die
Instandsetzung des bislang in Gebrauch befindlichen Flügels aus 1895 ca. 26.800
€ kosten. Die Ersatzbeschaffung eines neuen Flügels kostete 26.000
€, so dass eine Reparatur nicht rentabel war.
Der
Verein nutzt diesen Flügel für Konzerte und Veranstaltungen. Den in Beeck
ansässigen Chören (Kirchenchor, Donna Musica und dem Jugendchor) wird der
Flügel unentgeltlich überlassen.
Opus
512 e.V. ist ein eingetragener Verein, der zum kulturellen Leben in Wegberg
erheblich beiträgt und anspruchsvolle Veranstaltungen bezahlbar in das
kulturelle Angebot einbindet. Auch das Engagement des Vereines beim
Musikfrühling sei hier genannt.
Aus
den oben angeführten Gründen schlägt die Verwaltung vor, einen Beitrag zum Kauf
des Flügels in Höhe von 2.500 € zu leisten. Der Vorsitzende des Vereines
wäre mit dieser Regelung sehr zufrieden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Der Betrag in Höhe
von 2.500 € soll im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe beim
Produktsachkonto 04 01 00//5318400 (Zuschüsse an kulturtreibende Vereine) geleistet
werden. Die Deckung soll über das Produktsachkonto 06 01 01//5318000 (Zuschüsse
an freie Träger der Jugendhilfe) herbeigeführt werden.
Alternativen:
Werden von der Verwaltung
nicht vorgeschlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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36,4 kB
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