Entscheidungsvorlage - VO/1525/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 21.07.2010 hat der Vorsitzende des Kulturförderkreises Opus 512 e.V. einen Zuschuss zur Anschaffung eines neuen Konzertflügels gestellt. Die Deckungslücke der Finanzierung beträgt rund 5.000,00 €.

 

Grundsätzlich werden keine Zuschüsse zu bereits abgewickelten Maßnahmen gewährt. In diesem Falle schlägt die Verwaltung jedoch vor, eine Ausnahme zu machen, da die Anschaffung sehr kurzfristig vor einem geplanten Konzert vorgenommen werden musste, da der bisher genutzte Flügel einen Riss im Resonanzboden hatte und die Lyra nicht mehr in Ordnung war. Nach ersten Reparaturangeboten sollte die Instandsetzung des bislang in Gebrauch befindlichen Flügels aus 1895 ca. 26.800 € kosten. Die Ersatzbeschaffung eines neuen Flügels kostete 26.000 €, so dass eine Reparatur nicht rentabel war.

 

Der Verein nutzt diesen Flügel für Konzerte und Veranstaltungen. Den in Beeck ansässigen Chören (Kirchenchor, Donna Musica und dem Jugendchor) wird der Flügel unentgeltlich überlassen.

 

Opus 512 e.V. ist ein eingetragener Verein, der zum kulturellen Leben in Wegberg erheblich beiträgt und anspruchsvolle Veranstaltungen bezahlbar in das kulturelle Angebot einbindet. Auch das Engagement des Vereines beim Musikfrühling sei hier genannt.

 

Aus den oben angeführten Gründen schlägt die Verwaltung vor, einen Beitrag zum Kauf des Flügels in Höhe von 2.500 € zu leisten. Der Vorsitzende des Vereines wäre mit dieser Regelung sehr zufrieden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Betrag in Höhe von 2.500 € soll im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe beim Produktsachkonto 04 01 00//5318400 (Zuschüsse an kulturtreibende Vereine) geleistet werden. Die Deckung soll über das Produktsachkonto 06 01 01//5318000 (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe) herbeigeführt werden.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, einen Zuschuss zum Kauf des Flügels in Höhe von 2.500 € zu leisten.

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Anlagen

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