Entscheidungsvorlage - VO/1500/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten

 

Der SC Wegberg hat am 28. Mai 2010 schriftlich eine Erstattung der vorausgezahlten Betriebskosten für die vom Verein genutzten Räumlichkeiten in der Ophover Mühle beantragt.

 

Die Ophover Mühle ist zum 01.07.2009 veräußert worden. Der bestehende Pachtvertrag mit dem SC Wegberg ist im Einvernehmen aller Beteiligten auf den neuen Besitzer übergegangen. In diesem Vertrag war in § 4 festgelegt, dass eine Pacht in Höhe von 10,50 €/Jahr je m² Nutzfläche an den neuen Besitzer zu zahlen ist. Diese Zahlungen werden im Sinne eines Betriebskostenbeitrages vom Verein geleistet, so dass der Verein neben dem Nutzungsentgelt weitere Betriebskosten nicht tragen soll. Eine Übernahme soll von der Stadt erfolgen. Dies war in den Beratungen zum Verkauf auch der erklärte Wille des Rates.

 

Der Vorstand des Vereines hat nun eine Abrechnung der Betriebskosten vorgelegt. Die jährlichen anerkennungsfähigen Betriebskosten betragen nach Überprüfung der Verwaltung 8.541,96 €.

 

Damit der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten werden kann, wird vorgeschlagen, die Zahlung an den SC Wegberg zu pauschalisieren. Monatlich sollen 710 € an den SC gezahlt werden (gerundet 8.520,00 €/Jahr). Bei geringfügigen Abweichungen soll eine Verrechnung nicht vorgenommen werden. Der Verein soll aufgefordert werden, in vierjährigem Rhythmus oder bei großen Abweichungen entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Stadt soll insoweit ein Prüfungsrecht eingeräumt werden.

 

Dem SC Wegberg wurden bislang von Juli 2009 bis September 2010 (15 Monate) insgesamt 7.000,00 € an Abschlagszahlungen auf den zu erwartenden Zuschuss gewährt (Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.09.2009). Für diesen Zeitraum soll eine Nachzahlung in Höhe von 3.650,00 € (710 € x 15 Monate abzüglich Abschlag) und für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2010 ein Zuschuss in Höhe von 2.130,00 € (710 € x 3 Monate) gezahlt werden.

 

  1. Nutzung der Toilettenanlagen des SC Wegberg

 

Mit Verkauf der Ophover Mühle sind am Hans-Gisbertz-Stadion keine öffentlichen Duschen und Toilettenanlagen der Stadt mehr vorhanden. Bei Meisterschaften und Schulveranstaltungen werden die Toiletten und vereinzelt auch die Duschen des SC Wegberg in Anspruch genommen, die bis zum 01.07.2009 auch im Eigentum der Stadt standen. Die Wasser- und Stromkosten werden im Rahmen der Betriebskosten von der Stadt erstattet. Für den Schlüsseldienst und die Reinigung und Unterhaltung der Anlagen ist jedoch der SC Wegberg verantwortlich.

 

Für die Nutzung der Dusch- und Toilettenanlagen soll dem Verein ab 2011 ein Anerkennungsbetrag von zusätzlich 150 €/jährlich pauschal zusätzlich bewilligt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Toiletten und Duschen weiterhin im Schul- und Meisterschaftsbetrieb genutzt werden können.

 

 

  1. Zuschuss zu den Flutlichtkosten

 

Die Aufwendungen für die Flutlichtanlage im Hans-Gisbertz-Stadion betragen gemäß der vom SC Wegberg vorgelegten Jahresrechnung der West Energie und Verkehr vom 05.05.2010 insgesamt 3.135,21 €.

 

Der SC Wegberg erhält einen jährlichen pauschalen Zuschuss von 2.500,00 € zu den Flutlichtkosten und bittet um Übernahme der Mehraufwendungen von 635,21 €. Zur Begründung wird angeführt, dass ja auch der Verein Viktoria Wegberg mit Flutlicht trainieren würde und der Betrag hierfür vom SC Wegberg getragen werden müsste.

 

Folgende Vereine erhalten ebenfalls einen jährlichen Zuschuss zu den Flutlichtkosten:

 

  • SV Klinkum:               766,94 €
  • SV Helpenstein:        664,68 €
  • SV Merbeck:             869,20 €
  • SC Rath-Anhoven:    409,03 €.

 

Die Zahlung basiert auf den Beschluss des Rates vom 19.12.1995, der vorsah, Kosten für den Betrieb der Flutlichtanlagen auf Sportplätzen auf die Vereine, die diese Sportplätze benutzen, umzulegen und den in Frage kommenden Vereinen einen jährlichen städtischen Zuschuss  zu gewähren (Grundlage der Berechung: Stromrechnung für Flutlicht aus dem Jahre 1994).

 

Eine Aufstockung des Zuschusses auf den vollen Rechnungsbetrag fördert nicht den verantwortungsvollen Umgang mit Energie, widerspräche dem geltenden Ratsbeschluss und stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Vereinen, die ebenfalls den auf gleicher Basis berechneten Zuschuss zu den Flutlichtkosten erhalten, dar. Hier sollten die beiden betroffenen Vereine untereinander zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen, wie der nicht durch Zuschuss der Stadt gedeckte Betrag aufgeteilt werden kann. Soweit eine einvernehmliche Lösung durch die Vereine nicht gefunden wird, soll die Verwaltung unter Beteiligung des Stadtsportverbandes eine Lösung mit den Vereinen herbeiführen.

 

Eine weitere Übernahme der Stromkosten für Flutlicht soll daher abgelehnt werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Betriebskostenbeitrag für 18 Monate (Juli 2009 – Dez. 2010) beträgt insgesamt 13.500,00 €. Hiervon sind bereits in 2009 und 2010 insgesamt 7.000,00 € als Abschlag ausgezahlt worden. Der für 2010 noch offene Betrag in Höhe von 6.500,00 € soll im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe bei Produktsachkonto 08 02 00//5318100 (Zuschüsse an Sportvereine), gezahlt werden.

 

Die Deckung wird über das Produktsachkonto 06 01 01//5318000 (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe) herbeigeführt werden.

 

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebskostenbeitrag für 18 Monate (Juli 2009 – Dez. 2010) beträgt insgesamt 12.780,00 €. Hiervon sind bereits in 2009 und 2010 insgesamt 7.000,00 € als Abschlag ausgezahlt worden.

Der für 2010 noch offene Betrag in Höhe von 5.780,00 € soll im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe bei Produktsachkonto 08 02 00//5318100 (Zuschüsse an Sportvereine), gezahlt werden.

 

Die Deckung wird über das Produktsachkonto 06 01 01//53 18 000 (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe) herbeigeführt werden.

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