Entscheidungsvorlage - VO/1500/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebskostenzuschuss an den SC Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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07.10.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten
Der
SC Wegberg hat am 28. Mai 2010 schriftlich eine Erstattung der vorausgezahlten
Betriebskosten für die vom Verein genutzten Räumlichkeiten in der Ophover Mühle
beantragt.
Die
Ophover Mühle ist zum 01.07.2009 veräußert worden. Der bestehende Pachtvertrag
mit dem SC Wegberg ist im Einvernehmen aller Beteiligten auf den neuen Besitzer
übergegangen. In diesem Vertrag war in § 4 festgelegt, dass eine Pacht in Höhe
von 10,50 €/Jahr je m² Nutzfläche an den neuen Besitzer zu zahlen ist.
Diese Zahlungen werden im Sinne eines Betriebskostenbeitrages vom Verein
geleistet, so dass der Verein neben dem Nutzungsentgelt weitere Betriebskosten
nicht tragen soll. Eine Übernahme soll von der Stadt erfolgen. Dies war in den
Beratungen zum Verkauf auch der erklärte Wille des Rates.
Der
Vorstand des Vereines hat nun eine Abrechnung der Betriebskosten vorgelegt. Die
jährlichen anerkennungsfähigen Betriebskosten betragen nach Überprüfung der
Verwaltung 8.541,96 €.
Damit
der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten werden kann, wird
vorgeschlagen, die Zahlung an den SC Wegberg zu pauschalisieren. Monatlich
sollen 710 € an den SC gezahlt werden (gerundet 8.520,00 €/Jahr).
Bei geringfügigen Abweichungen soll eine Verrechnung nicht vorgenommen werden.
Der Verein soll aufgefordert werden, in vierjährigem Rhythmus oder bei großen
Abweichungen entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Stadt soll insoweit ein
Prüfungsrecht eingeräumt werden.
Dem
SC Wegberg wurden bislang von Juli 2009 bis September 2010 (15 Monate) insgesamt
7.000,00 € an Abschlagszahlungen auf den zu erwartenden Zuschuss gewährt
(Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.09.2009). Für diesen
Zeitraum soll eine Nachzahlung in Höhe von 3.650,00 € (710 € x 15
Monate abzüglich Abschlag) und für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2010 ein
Zuschuss in Höhe von 2.130,00 € (710 € x 3 Monate) gezahlt werden.
- Nutzung der Toilettenanlagen des SC Wegberg
Mit Verkauf der Ophover Mühle sind am Hans-Gisbertz-Stadion keine
öffentlichen Duschen und Toilettenanlagen der Stadt mehr vorhanden. Bei
Meisterschaften und Schulveranstaltungen werden die Toiletten und vereinzelt
auch die Duschen des SC Wegberg in Anspruch genommen, die bis zum 01.07.2009
auch im Eigentum der Stadt standen. Die Wasser- und Stromkosten werden im
Rahmen der Betriebskosten von der Stadt erstattet. Für den Schlüsseldienst und
die Reinigung und Unterhaltung der Anlagen ist jedoch der SC Wegberg
verantwortlich.
Für die Nutzung der Dusch- und Toilettenanlagen soll dem Verein ab
2011 ein Anerkennungsbetrag von zusätzlich 150 €/jährlich pauschal
zusätzlich bewilligt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Toiletten
und Duschen weiterhin im Schul- und Meisterschaftsbetrieb genutzt werden
können.
- Zuschuss zu den Flutlichtkosten
Die
Aufwendungen für die Flutlichtanlage im Hans-Gisbertz-Stadion betragen gemäß der
vom SC Wegberg vorgelegten Jahresrechnung der West Energie und Verkehr vom
05.05.2010 insgesamt 3.135,21 €.
Der
SC Wegberg erhält einen jährlichen pauschalen Zuschuss von 2.500,00 € zu
den Flutlichtkosten und bittet um Übernahme der Mehraufwendungen von 635,21
€. Zur Begründung wird angeführt, dass ja auch der Verein Viktoria
Wegberg mit Flutlicht trainieren würde und der Betrag hierfür vom SC Wegberg
getragen werden müsste.
Folgende
Vereine erhalten ebenfalls einen jährlichen Zuschuss zu den Flutlichtkosten:
- SV Klinkum: 766,94 €
- SV Helpenstein: 664,68 €
- SV Merbeck: 869,20 €
- SC
Rath-Anhoven: 409,03 €.
Die
Zahlung basiert auf den Beschluss des Rates vom 19.12.1995, der vorsah, Kosten
für den Betrieb der Flutlichtanlagen auf Sportplätzen auf die Vereine, die
diese Sportplätze benutzen, umzulegen und den in Frage kommenden Vereinen einen
jährlichen städtischen Zuschuss zu gewähren
(Grundlage der Berechung: Stromrechnung für Flutlicht aus dem Jahre 1994).
Eine
Aufstockung des Zuschusses auf den vollen Rechnungsbetrag fördert nicht den
verantwortungsvollen Umgang mit Energie, widerspräche dem geltenden Ratsbeschluss
und stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Vereinen, die
ebenfalls den auf gleicher Basis berechneten Zuschuss zu den Flutlichtkosten
erhalten, dar. Hier sollten die beiden betroffenen Vereine untereinander zu
einer einvernehmlichen Lösung gelangen, wie der nicht durch Zuschuss der Stadt
gedeckte Betrag aufgeteilt werden kann. Soweit eine einvernehmliche Lösung
durch die Vereine nicht gefunden wird, soll die Verwaltung unter Beteiligung
des Stadtsportverbandes eine Lösung mit den Vereinen herbeiführen.
Eine
weitere Übernahme der Stromkosten für Flutlicht soll daher abgelehnt werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Der
Betriebskostenbeitrag für 18 Monate (Juli 2009 – Dez. 2010) beträgt
insgesamt 13.500,00 €. Hiervon sind bereits in 2009 und 2010 insgesamt
7.000,00 € als Abschlag ausgezahlt worden. Der für 2010 noch offene
Betrag in Höhe von 6.500,00 € soll im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe bei
Produktsachkonto 08 02 00//5318100 (Zuschüsse an Sportvereine), gezahlt werden.
Die
Deckung wird über das Produktsachkonto 06 01 01//5318000 (Zuschüsse an freie
Träger der Jugendhilfe) herbeigeführt werden.
Alternativen:
Werden von der
Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Betriebskostenbeitrag für 18 Monate (Juli 2009 – Dez. 2010) beträgt
insgesamt 12.780,00 €. Hiervon sind bereits in 2009 und 2010 insgesamt
7.000,00 € als Abschlag ausgezahlt worden.
Der für
2010 noch offene Betrag in Höhe von 5.780,00 € soll im Wege einer
überplanmäßigen Ausgabe bei Produktsachkonto 08 02 00//5318100 (Zuschüsse an
Sportvereine), gezahlt werden.
Die
Deckung wird über das Produktsachkonto 06 01 01//53 18 000 (Zuschüsse an freie
Träger der Jugendhilfe) herbeigeführt werden.
