Entscheidungsvorlage - VO/1564/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf die bisherigen Vorlagen (VO/1460/10 und VO/1492/10) wird verwiesen. In der Sitzung des Rates am 13.07.2010 wurde weiterer, nicht konkretisierter Beratungsbedarf angemeldet.

 

I.                    Jährlicher Zuschuss zu den Aktivitäten des Mütterzentrums

 

Die umfangreiche Sachdarstellung in der Vorlage VO/1492/10 stellt den Sachstand zum 13.07.2010 dar. Zwischenzeitlich ist ein Konzept durch die Vorsitzende des Mütterzentrums eingereicht worden, das der Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Hierin werden die Darstellungen der Vorlage noch einmal konkretisiert und deutlich gemacht, dass das Profil des Mütterzentrums nun in einem anderen Bereich als der Kleinkindbetreuung gefunden werden soll.

 

Vorrangig soll der Schwerpunkt der Arbeit zukünftig auf ergänzende Angebote zur Offenen Ganztagsgrundschule und Hilfsangebote (eigene oder vermittelnde) für Menschen in Notlagen gesetzt werden. Die ergänzenden Angebote zur Offenen Ganztagsgrundschule bestehen aus speziellen Hilfsangeboten (Betreuung der Schulkinder bereits vor 7.00 Uhr und nach 16.00 Uhr und Begleitung in die Schule; Abholen und Versorgen der Kinder bei kleineren Beschwerden usw.) die nur von sehr wenig Eltern nachgefragt werden und daher von der Offenen Ganztagsgrundschule nicht angeboten werden können.

 

Nach Meinung der Verwaltung können diese Angebote als sinnvolle Ergänzung bestehender Hilfsangebote in Wegberg integriert werden. Das Mütterzentrum würde dann als weitere niederschwellige Anlaufstelle für Bürger dienen können.

 

Frau Oellers hat der Verwaltung als Vorsitzende des Mütterzentrums Anfang September sehr deutlich dargelegt, dass das Mütterzentrum durch die bisherige Nichtgewährung des jährlichen Zuschusses in eine bedrohliche und existenzgefährdende Lage geraten sei. Ohne eine sofortige Hilfsmaßnahme der Verwaltung müsse der Betrieb eingestellt werden.

 

Die Verwaltung hat -aus den für das Mütterzentrum zur Verfügung stehenden Mitteln- kurzfristig 1.000 € als Hilfe in einer bedrohenden Notlage unmittelbar an den Verein ausgezahlt.

 

 

II.                  Verlustausgleich für das Jahr 2009

 

In der Zwischenzeit ist vom Steuerberater des Mütterzentrums eine Erläuterung zum Umgang mit dem im endgültigen Jahresabschluss 2008 ausgewiesenen Überschuss in Höhe von 1.954,03 € vorgelegt worden. Hierdurch wird bestätigt, dass der Überschuss aus 2008 zur Deckung des Fehlbetrages in 2009 in Höhe von 1.384,75 € verwendet worden ist. Der Restbetrag wurde für zweckgebundene Kosten in 2009 verwendet.

 

Insoweit soll der von der Verwaltung Anfang 2010 ausgezahlte Betrag in Höhe des „vorläufig festgestellten“ Verlustausgleich aus 2009 in Höhe von 1.981,24 € zurückgefordert werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Beim Produktsachkonto 06 02 01; 5318300 stehen insgesamt noch 2.060 € zur Verfügung. Dieser Betrag reicht aus, um die beabsichtigte Zahlung zu leisten.

 

 

Alternativen:

 

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, das Mütterzentrum “Regenbogen” für Frau und Familie e.V. Wegberg in 2010 mit 3.060 € pauschal zu fördern.

Neben den bereits ausgezahlten Mitteln in Höhe von 1.000 € und einer Verrechnung des Rückzahlungsbetrages in Höhe von 1.981,24 € sollen weitere 78,76 € ausgezahlt werden.

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Anlagen

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