Entscheidungsvorlage - VO/1403/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters im Bereich der Schwalmaue Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
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Entscheidung
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09.11.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Verwaltung wurde von Seiten eines Investors eine Vorentwurfsskizze zum Neubau
eines Lebensmittel-Vollsortimenters in einer Größe von ca. 1.810 qm
einschließlich 117 Stellplätze im Bereich der Schwalmaue vorgelegt (siehe
Anlage 1).
Die
Fläche ist derzeit Teil des Stadtparks und ist daher im rechtskräftigen
Bebauungsplan I-9 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche
Parkanlage“ festgesetzt.
Das
beabsichtigte Vorhaben ist somit momentan planungsrechtlich unzulässig.
Gleichwohl sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, eine Ergänzung des
Einzelhandelsbesatzes für die Innenstadt grundsätzlich zur Beratung zu stellen.
Aufgrund
der Lage des projektierten Vorhabens in der Nahtzone zwischen Innenstadt auf
der einen und Stadtpark auf der anderen Seite erscheint hierzu zunächst eine
Zusammenfassung der bisherigen planerischen Überlegungen angebracht:
- Innerhalb
des Stadtzentrums Wegberg ist seit geraumer Zeit ein Qualitätsverlust im
Einzelhandel zu verzeichnen. Die Einzelhandelsentwicklung vollzieht sich - wie in zahlreichen Städten auch – an
den Rändern der Innenstadt zu Lasten des Einzelhandelsbesatzes im Stadtzentrum.
- Die
Aufwertung des Stadtzentrums mit seinen vielfältigen Problemen, aber auch
Potenzialen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der städtebaulichen Planung.
Daher betreibt die Stadt Wegberg seit mehreren Jahren einen erfolgreichen Stadtmarketingprozess. In
dieser Zeit konnten zahlreiche Maßnahmen in den Bereichen Freizeit und
Tourismus, Wohnen und Einkaufen umgesetzt werden. Hier sind insbesondere
Projekte zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt für Bewohner, Besucher
und Gäste der Stadt zu nennen, die gemeinsam mit den ansässigen Einzelhändlern
durchgeführt wurden, um der derzeitigen negativen Leerstandsentwicklung
entgegenzuwirken.
- Es
war jedoch erkennbar, dass derartige Projekte des Stadtmarketing alleine nicht
ausreichen, um eine nachhaltige Qualitätssicherung und -verbesserung im
Einzelhandel zu erreichen. Daher hat die Verwaltung zu Beginn des Jahres 2007
dem Ausschuss vorgeschlagen, als weiteren Baustein – parallel zum
Stadtmarketingprozess – die Einzelhandelsentwicklung zugunsten der
Innenstadtlage auf Ebene der Bauleitplanung planungsrechtlich zu steuern. Als
Grundlage dazu war zunächst die Erarbeitung eines Einzelhandelsstandort- und
Zentrenkonzeptes notwendig. Mit der Aufstellung von gemeindlichen
Einzelhandelskonzepten und der planungsrechtlichen Umsetzung dieser Konzepte
durch Bauleitpläne können die Gemeinden die Entwicklung ihrer Zentren und
Nebenzentren unterstützen und für eine ausgewogene Versorgungsstruktur sorgen.
Gemäß Landesentwicklungsprogramm dürfen Kern-, und Sondergebiete für
großflächige Einzelhandelsvorhaben nur in zentralen Versorgungsbereichen
geplant werden. Zentrale Versorgungsbereiche und zentren- und
nahversorgungsrelevante Sortimente legen die Kommunen im Rahmen von Einzelhandelskonzepten
fest. Nach Ausarbeitung und Beratung in mehreren Sitzungen hat schließlich der
Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16.12.2008 das Einzelhandelsstandort- und
Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Dieses
Konzept ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne zukünftig zu berücksichtigen.
- Derzeit
werden diverse Bebauungspläne infolge dessen nach Fassung der jeweiligen
Beschlüsse neu aufgestellt bzw. geändert und somit die Ergebnisse des
Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes Schritt für Schritt umgesetzt.
- Darüber
hinaus hat der Rat am 30.09.2009 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen. Zielsetzung dieser Planung ist es, die
zentralen Versorgungsbereiche „Hauptzentrum Innenstadt“ und
„Nahversorgungszentrum Arsbeck“ gemäß Einzelhandesstandort- und
Zentrenkonzept im Flächennutzungsplan darzustellen. Hierzu hat die
Bezirksregierung Köln zwischenzeitlich ihr landesplanerisches Einvernehmen
erteilt.
- Der
zentrale Versorgungsbereich des Hauptzentrums umfasst die Hauptstraße, Teile
der Fußbachstraße und der Straße An der Gracht, die Karmelitergasse, den
Rathausplatz und die Bahnhofstraße. Nördliche Begrenzung des Zentrums ist die
Kreuzung Bahnhofstraße / Am Bahnhof, südliche Begrenzung die Fußbachstraße mit
dem Einbezug der Lederfabrik und Bereiche westlich des Parkplatzes Schwalmaue
(Teile des Stadtparks) als langfristige Entwicklungsoptionen (siehe Anlage 2).
Angedacht ist hier eine ergänzende Einzelhandelsnutzung zu etablieren, um den
Einzelhandelsstandort Innenstadt nachhaltig zu stärken.
-
Als weiterer
Baustein zur Aufwertung des Stadtzentrums ist eine Inwertsetzung der
vorhandenen städtischen Grünflächen vorgesehen. Der Stadtpark und der Alte
Friedhof sind aus stadtgestalterischen Gesichtspunkten prägend für die
Innenstadt und wichtig als wohnortnahe Ruhezonen für die innerstädtische
Wohnbevölkerung. Es hat sich in vielen Städten gezeigt, dass gut gestaltete
Grünbereiche Magnete für Bürger und Besucher darstellen. Durch eine attraktive
Gestaltung besteht auch hier die Chance, dass mehr Menschen die
„verborgenen Schätze“ Stadtpark und Alten Friedhof aufsuchen und
als Synergie-Effekt zugleich die Innenstadt beleben. Daher wurde durch einen
Landschaftsplaner das „Grünkonzept Innenstadt“ erstellt. Eine
Aufgabe war es dabei eine mögliche Einzelhandelsergänzung im Bereich der
Schwalmaue zu integrieren und damit die diesbezüglichen Ergebnisse des
Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes zu konkretisieren. Das Grünkonzept
stellt hierzu eine Fortführung der bestehenden Wegeachse aus der Passage Alt
Berk in den Stadtpark dar. Flankiert wird diese Achse durch zwei neue Gebäude,
die im Erdgeschoss durch Einzelhandel, zur Schwalm hin mit einer gastronomischen
Nutzung sowie im Obergeschoss mit einer (altengerechten) Wohnnutzung genutzt werden
könnten. Die notwendigen Stellplätze könnten entweder durch eine Tiefgarage
oder einem Parkdeck - unter Schonung der
restlichen Grünflächen - geschaffen werden. Insgesamt sollte der Bereich durch
eine angemessene architektonische Gestaltung aufgewertet werden. Zugleich sollten planerische Überlegungen zur
Schaffung eines Wassererlebnisbereiches durch die Renaturierung der Schwalm in diesem
Bereich aufgezeigt werden. (siehe Anlage 3). Dem Ausschuss wurde dieses
Grünkonzept in seiner Sitzung am 28.10.2008 vorgestellt und die Verwaltung
beauftragt, sich um Fördermittel zu bemühen. Zwischenzeitlich ist ein
Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt und parallel dazu das
Projekt „Wassererlebnisbereich Schwalm“ als Maßnahme der Stadt
Wegberg zur Naturparkschau 2012 angemeldet worden.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass der beabsichtigte Neubau eines
Lebensmittelvollsortimenters nach den Vorgaben des Einzelhandelsstandort- und
Zentrenkonzeptes innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches des Hauptzentrums
Innenstadt liegt und als „Magnet“ zur Aufwertung der Innenstadt
geeignet wäre. Im Grundsatz wird daher eine ergänzende Einzelhandelsnutzung an
dieser Stelle von Seiten der Verwaltung begrüßt. Gleichwohl würde die
Realisierung einer ebenerdigen Stellplatzanlage mit über 110 Stellplätzen einen
massiven Eingriff in die Grünstruktur des Stadtparks nach sich ziehen. In
diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die vorhandenen Stellplätze des
Parkplatzes Schwalmaue durch die bestehenden Einzelhandelsnutzungen in der
Fußgängerzone belegt sind. Neben der Problematik einer Nutzung der Grünfläche
als Parkplatz wäre bei einer Realisierung der vorgelegten massiven baulichen
Ausnutzung zugleich der Spielraum des geplanten Wassererlebnisbereiches und die
damit angestrebte Renaturierung der Schwalm stark eingeschränkt.
Die
Verwaltung beabsichtigt daher, zunächst erneut Gespräche mit dem Investor zu
führen und die Umsetzung einer ergänzenden Einzelhandelsnutzung in einer
maßvollen und architektonisch angemessenen Form auf Grundlage des Grünkonzeptes
umzusetzen. Sofern ein überarbeitetes Konzept die Zustimmung des Rates finden
sollte, wäre in einem weiteren Schritt dann die Änderung des
Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt die Ausführungen im Sachverhalt
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zunächst weitere Gespräche mit dem
Investor auf der Grundlage der planerischen Überlegungen des „Grünkonzeptes
Innenstadt“ zu führen und über die Ergebnisse zu berichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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