Empfehlungsvorlage - VO/1573/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung des Eigenanteiles "Schoko-Ticket"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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16.11.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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21.12.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahre 2001
ist die Schülerbeförderung für Schüler aus dem Stadtgebiet Mönchengladbach von
Streckenkarten auf das sogenannte “Schoko Ticket” umgestellt
worden. Die Abrechnung dieser Beförderungskarte beruht im Wesentlichen auf drei
Säulen. Neben der Landesförderung und Mittel der jeweiligen Schulträger wird
ein Eigenanteil von den Erziehungsberechtigten gem. § 97 Schulgesetz NRW (SchG
NRW) eingefordert. Dieser Eigenbeitrag wird erhoben, da das “Schoko
Ticket” nicht nur auf dem Weg von und zur Schule benutzt werden kann,
sondern auch an Nachmittagen zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH (VRR) berechtigt
Aufgrund der
Senkung der Landesförderung und gestiegenen Kosten im Beförderungsbereich
beabsichtigt der VRR zum 01.01.2011
die allgemeinen Tarife zu erhöhen. Die Zweckverbandsversammlung hat in diesem
Zusammenhang ebenfalls beschlossen, den Eigenbeitrag geringfügig anzuheben,
damit neben dem VRR und dem Schulträger auch die Eltern an den gestiegenen
Kosten beteiligt werden können. Diese Beiträge sollen ab dem 01.01.2011
eingezogen werden. Nach § 97 SchG obliegt grundsätzlich dem Schulträger die
Entscheidung, ob und in welcher Höhe der Eigenbeitrag eingezogen wird.
Sollte der
Erhöhung in der beabsichtigten Form nicht zugestimmt werden, ist zu erwarten,
dass der VRR diesen Einnahmeverlust neben den bereits zu zahlenden Schulträgerkosten
auf die Stadt Wegberg als Schulträger umlegen wird, da andere Einnahmequellen
oder Einsparpotentiale nach Aussage des Verkehrsunternehmens nicht zur
Verfügung stehen.
Aufgrund der
vom Zweckverband getroffenen Entscheidung wird von der Verwaltung vorgeschlagen,
der beabsichtigten Erhöhung wie nachführend aufgelistet zuzustimmen.
Personenkreis |
bisher |
ab dem 01.01.2011 |
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Für das erste
anspruchsberechtigte Kind und volljährige Schüler |
11,20 € |
11,60 € |
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Für das
zweite anspruchsberechtigte Kind |
6,00 € |
6,00 € |
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Für das
dritte und weitere anspruchsberechtigte Kinder wird kein Eigenanteil erhoben. Der
Eigenanteil entfällt für Schülerinnen und Schüler, für die Grundsicherung
nach dem SGB XII geleistet wird. |
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Beim zweiten Kind ist die gesetzlich
verankerte Obergrenze von 6,00 € bereits erreicht. Nach Ankündigung des
Verkehrsverbandes Rhein-Ruhr ist beabsichtigt, nach Ablauf der Laufzeit der vorgeschlagenen
Vereinbarung, ab dem 01.01.2012 eine weitere Erhöhung für das erste
anspruchsberechtigte Kind und volljährige Schüler auf die gesetzlich verankerte
Obergrenze von 12,00 € vorzunehmen.
Weitere Erhöhungen des Eigenanteiles sind
dann nach derzeitigem Stand nicht mehr möglich.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Bei Beschlussfassung des
Beschlussvorschlages entstehen keine Kosten für die Stadt Wegberg. Sollten die
Eigenanteile nicht wie vorgeschlagen neu festgesetzt werden, wird der
Differenzbetrag auf den Schulträger umgelegt.
Alternativen:
Werden nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Bildung, Kultur, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die
Eigenanteile der Erziehungsberechtigten am “Schoko Ticket” gem. §
97 des Schulgesetzes NRW ab dem 01.01.2011
wie folgt neu durch das Verkehrsunternehmen erhoben werden:
11,60 € für das erste freifahrtberechtigte Kind und
volljährige Schüler
6,00 € für das zweite freifahrtberechtigte Kind
alle weiteren
freifahrtberechtigten Kinder fahren ohne Erhebung eines Eigenanteiles.
Die Einziehung
der Eigenanteile soll weiter durch die Niederrheinischen Verkehrsbetriebe (NVV)
erfolgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge
abzuschließen.
