Entscheidungsvorlage - VO/1588/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 15.10.2010 hat der SC Viktoria Rath-Anhoven den beiliegenden Antrag auf Erhöhung der Zuschüsse zu den Kosten der Flutlichtanlage gestellt. Eine Erstattung wird rückwirkend für die Jahre ab 2008 beantragt.

 

Die Zuschüsse zu den Flutlichtkosten sind aufgrund eines Ratsbeschlusses aus dem Jahre 1995 in budgetierter Form festgelegt. In 2006/2007 ist die Flutlichtanlage des SC Rath-Anhoven mit Zuschüssen der Stadt Wegberg erneuert und ausgebaut worden. Die technischen Änderungen haben bei der Gewährung der Zuschüsse zu den Stromkosten keine Berücksichtigung gefunden.

Insoweit wurde der Beschluss der Rates aus 1995 als pauschale Regelung dieser Angelegenheit gesehen, die sich –auch bei den anderen Vereinen- naturgemäß von der tatsächlichen Entwicklung abhebt. Soweit zum damaligen Zeitpunkt eine Orientierung am tatsächlichen Stromverbrauch gewollt gewesen wäre, hätten keine Festbeträge vereinbart sondern eine prozentuale Regelung getroffen werden müssen. Die Verwaltung hat die damals getroffene Entscheidung immer auch als Ansporn an die Vereine gesehen, sorgsam und sparsam mit den Stromkosten umzugehen. In diesem Sinne ist auch die jüngste Ablehnung der weiteren Stromkostenübernahme des SC Wegberg zu sehen.

 

Ob die getroffene Regelung allerdings noch zeit- und sachgemäß zu vertreten ist, will die Verwaltung zunächst nicht bewerten. Insoweit wird vorgeschlagen, diese Angelegenheit im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitgliedern zur Vereinsförderung zu überprüfen und ggf. neu zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

Alternativen:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, die Zuschussgewährung zu den Flutlichtkosten des SC Viktoria Rath-Anhoven nicht zu verändern.

Eine Neuregelung der Zuschüsse zu den Flutlichtkosten soll in den Beratungen zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitgliedern zur Vereinsförderung erfolgen.

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Anlagen

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