Entscheidungsvorlage - VO/1590/10

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 30.08.2010 haben die Sportfreunde 1930 Uevekoven e.V. den beiliegenden Zuschussantrag gestellt.

 

Hierin wird ein Zuschuss zu den Erschließungskosten der neuen Sportanlage (Kunstrasenplatz) mit Strom gestellt.

 

Die Stadt Wegberg hat die Erstellung des neuen Kunstrasenplatz mit insgesamt 100.000 € aus dem Konjunkturpaket II und durch Gewährung städtischer Mittel zur Erstellung einer Flutlichtanlage in Höhe von pauschal 20.000 € unterstützt. Es wurden darüber hinaus bei der Abwicklung weitere Hilfen in Form von Beratungen der Verwaltung in Einzelfragen und Maßnahmen des Bauhofes (z.B. bei der Wiederherstellung des Zufahrtweges) geleistet.

 

Die Verwaltung ist der Meinung, dass mit den pauschalen Zuschüssen der Stadt Wegberg zu den Flutlichtkosten auch die Anbindung an das öffentliche Stromnetz gefördert wurde. In diesem Sinne wurde der Zuschuss in der Höhe bemessen und vergleichbare Arbeiten wurden auch vom SV Helpenstein in Eigenregie vorgenommen. Eine weitere Unterstützung der Stadt soll daher hierfür nicht erfolgen.

 

Auch das vorgebrachte Argument, dass die Stadt in Folgejahren Pflegekosten einsparen würde, hat bereits zu einer Zuschussgewährung geführt und sollte nun nicht weiter Berücksichtigung finden.

 

Am 31.10.2010 fand die offizielle Eröffnung des neuen Kunstrasenplatzes statt. Die erstellte Anlage fand allgemeine Anerkennung und wurde als vorbildlich herausgestellt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, eine weitere Bezuschussung zur Erstellung des Kunstrasenplatzes der Sportfreunde Uevekoven nicht vorzunehmen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...