Entscheidungsvorlage - VO/1591/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 02.09.2010 hat die St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Beeck e.V. den beigefügten Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Kauf eines Laser-Zielgerätes gestellt.

 

Bereits seit langem wird im Zusammenhang mit dem Ferienprogramm die Frage diskutiert, ob Luftgewehrschiessen eine Gefährdung der teilnehmenden Jugendlichen darstellt und weiter berücksichtigt werden soll.

 

Jetzt beabsichtigt erstmals ein Verein, ein sogenanntes Laser-Zielgerät anzuschaffen, damit Kinder und Jugendliche einem konzentrationsfördernden Sport nachgehen können, ohne unmittelbar mit einem Luftgewehr in Kontakt zu kommen.

 

In diesem Sinne begrüßt die Verwaltung das Engagement des Vereines und beabsichtigt -auch als Zeichen für andere schießsporttreibende Vereine- die Anschaffung mit einem Betrag von 400 € zu bezuschussen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Betrag in Höhe von 400 € soll im Wege eines überplanmäßigen Aufwandes beim Produktsachkonto 08 02 00//5318100 (Zuschüsse an sporttreibende Vereine) geleistet werden. Die Deckung soll über das Produktsachkonto 06 01 01//5318000 (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe) herbeigeführt werden.

 

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Beeck einen Zuschuss in Höhe von 400 € zur Anschaffung eines Laser-Zielgerätes zu gewähren.

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Anlagen

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