Entscheidungsvorlage - VO/1594/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat Anfang des Jahres zur Sicherstellung des Spielbetriebes den für Unterhaltungsarbeiten in der Ophover Mühle in 2009 vorgesehenen Haushaltsansatz in Höhe von 5.000 € unmittelbar an den Tennisclub und des SC Wegberg ausgezahlt. Die Bedingung war, dass die Vereine die erforderlichen Reparaturen im Sanitärbereich (keine Schönheitsreparaturen, zu denen die Vereine vertraglich selbst verpflichtet sind) selbst beauftragen und die ordentliche Verwendung des Geldes nachweisen. Hiermit ist die Stadt ihrer Verpflichtung aus Zeiten vor dem Verkauf des Gebäudes nachgekommen. Dies ist dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport in seiner Sitzung am 22.06.2010 auch so mitgeteilt worden.

Der Tennisclub hat bereits im Frühjahr durch Vorlage von entsprechenden Rech­nungen die ordentliche Verwendung des Zuschusses nachgewiesen.

 

Der SC Wegberg hat trotz mehrfacher Aufforderung bislang keine entsprechenden Rechnungen vorgelegt. Am 28.10.2010 ist nach Aufforderung der Verwaltung und letztmaliger Fristsetzung das in der Anlage befindliche Schreiben des Vereines eingegangen. Hierin wird erläutert, dass es durch die vertragliche Verpflichtung der Stadt zur Erstattung der Betriebskosten und die verspätete Auszahlung der Mittel an den Verein zu einer Notsituation gekommen sei. Die zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 2.500 € seien daher zu einer Renovierung der Fensteranlage (600 €) und zur Überbrückung der finanziellen Probleme genutzt worden. Nachdem die Übernahme der Betriebskosten durch die Stadt nun durch Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 07.10.2010 gesichert sei, sollen die erforderlichen Arbeiten nun kurzfristig in Eigenleistung ausgeführt werden.

 

Materialrechnungen oder sonstige Nachweise über die ausgeführten Arbeiten wurden der Verwaltung bislang nicht vorgelegt.

 

Die Verwaltung hat Verständnis dafür, dass sich der SC Wegberg bedingt durch die Vorleistung der kompletten Betriebskosten zeitweise in einer finanziell problematischen Situation befunden hat. Der Zuschuss ist jedoch zweckgebunden für die Instandsetzung der Sanitärräume gewährt worden und sollte auch hierfür eingesetzt werden.

 

Ein Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung soll unter Vorlage von Material- oder/und Handwerkerrechnungen erfolgen. Aufwandsentschädigungen an Vereinsmitglieder sollen nicht hierüber gezahlt werden. Sollten Vereinsmitglieder tätig werden, so wird von der Verwaltung ehrenamtliches Engagement vorausgesetzt.

 

Dem Verein soll eine letzte Nachweisfrist bis zum 31.12.2010 gesetzt werden. Liegt ein Nachweis bis dahin nicht vor, ist der Betrag in voller Höhe zurückzufordern und wird mit Abschlagszahlungen auf die Betriebskosten in 2011 verrechnet.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beauftragt die Verwaltung, dem SC Wegberg eine letzte Nachweisfrist bis zum 31.12.2010 zu setzen. Liegt ein ausreichender Nachweis bis dahin nicht vor, soll der Zuschussbetrag in Höhe von 2.500 € zurückgefordert und mit Abschlagszahlungen auf die Betriebskosten in 2011 verrechnet werden.

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