Entscheidungsvorlage - VO/1594/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussabrechnung des SC Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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16.11.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung
hat Anfang des Jahres zur Sicherstellung des Spielbetriebes den für
Unterhaltungsarbeiten in der Ophover Mühle in 2009 vorgesehenen Haushaltsansatz
in Höhe von 5.000 € unmittelbar an den Tennisclub und des SC Wegberg
ausgezahlt. Die Bedingung war, dass die Vereine die erforderlichen Reparaturen
im Sanitärbereich (keine Schönheitsreparaturen, zu denen die Vereine
vertraglich selbst verpflichtet sind) selbst beauftragen und die ordentliche
Verwendung des Geldes nachweisen. Hiermit ist die Stadt ihrer Verpflichtung aus
Zeiten vor dem Verkauf des Gebäudes nachgekommen. Dies ist dem Ausschuss für
Bildung, Kultur, Soziales und Sport in seiner Sitzung am 22.06.2010 auch so
mitgeteilt worden.
Der
Tennisclub hat bereits im Frühjahr durch Vorlage von entsprechenden Rechnungen
die ordentliche Verwendung des Zuschusses nachgewiesen.
Der
SC Wegberg hat trotz mehrfacher Aufforderung bislang keine entsprechenden
Rechnungen vorgelegt. Am 28.10.2010 ist nach Aufforderung der Verwaltung und
letztmaliger Fristsetzung das in der Anlage befindliche Schreiben des Vereines
eingegangen. Hierin wird erläutert, dass es durch die vertragliche
Verpflichtung der Stadt zur Erstattung der Betriebskosten und die verspätete
Auszahlung der Mittel an den Verein zu einer Notsituation gekommen sei. Die zur
Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 2.500 € seien daher zu einer
Renovierung der Fensteranlage (600 €) und zur Überbrückung der
finanziellen Probleme genutzt worden. Nachdem die Übernahme der Betriebskosten
durch die Stadt nun durch Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur,
Soziales und Sport am 07.10.2010 gesichert sei, sollen die erforderlichen
Arbeiten nun kurzfristig in Eigenleistung ausgeführt werden.
Materialrechnungen
oder sonstige Nachweise über die ausgeführten Arbeiten wurden der Verwaltung
bislang nicht vorgelegt.
Die
Verwaltung hat Verständnis dafür, dass sich der SC Wegberg bedingt durch die
Vorleistung der kompletten Betriebskosten zeitweise in einer finanziell
problematischen Situation befunden hat. Der Zuschuss ist jedoch zweckgebunden
für die Instandsetzung der Sanitärräume gewährt worden und sollte auch hierfür
eingesetzt werden.
Ein
Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung soll unter Vorlage von Material-
oder/und Handwerkerrechnungen erfolgen. Aufwandsentschädigungen an
Vereinsmitglieder sollen nicht hierüber gezahlt werden. Sollten
Vereinsmitglieder tätig werden, so wird von der Verwaltung ehrenamtliches
Engagement vorausgesetzt.
Dem
Verein soll eine letzte Nachweisfrist bis zum 31.12.2010 gesetzt werden. Liegt
ein Nachweis bis dahin nicht vor, ist der Betrag in voller Höhe zurückzufordern
und wird mit Abschlagszahlungen auf die Betriebskosten in 2011 verrechnet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Bildung, Kultur, Soziales und Sport beauftragt die Verwaltung, dem SC Wegberg
eine letzte Nachweisfrist bis zum 31.12.2010 zu setzen. Liegt ein ausreichender
Nachweis bis dahin nicht vor, soll der Zuschussbetrag in Höhe von 2.500 €
zurückgefordert und mit Abschlagszahlungen auf die Betriebskosten in 2011
verrechnet werden.
