Entscheidungsvorlage - VO/1601/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschaffung der Restmüllverwiegung; Antrag der Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 19.09.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kortzak, Martin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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23.11.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ratsfrau
Sandra Nelsbach (UB-UWG) hat mit Schreiben vom
Der
Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Der
Antrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am
Die
heutige Restmüllverwiegung wurde im Jahr 1998 eingeführt. Die
Restmüllverwiegung ist Bestandteil des Abfuhrvertrages mit der Firma
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG. Dieser Vertrag endet allerdings
zum
Mittels
der Gewichtsgebühren werden die Deponie- und Verwertungskosten auf den
gebührenpflichtigen Benutzer nach dem tatsächlichen Verbrauch umgelegt.
Durch
die Restmüllverwiegung werden folgende gesetzliche Vorgaben erfüllt:
- Erhebung der
Gebühren entsprechend dem Wirklichkeitsmaßstab
Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen ist die Gebühr nach Inanspruchnahme der Einrichtung zu
bemessen (Wirklichkeitsmaßstab).
Mit Hilfe der Restmüllverwiegung ist gewährleistet,
dass die Deponiekosten und die Kosten der Abfallverwertung entsprechend des
tatsächlichen Restabfallverbrauchs auf die gebührenpflichtigen Nutzer umgelegt
werden.
Mit dieser verbrauchsabhängigen Gebührenbemessung
wird zur Gebührengerechtigkeit beigetragen.
- Schaffung von wirksamen Anreizen zur
Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung von Abfällen
Nach § 9 Abs. 2 Satz 3 Landesabfallgesetz NW
sollen in der Abfallentsorgungssatzung für die Benutzer der Abfallentsorgung
Anreize zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung von Abfällen geschaffen
werden.
Durch das Restmüllwiegesystem erhält der
jeweilige Nutzer, der seinen Abfall ordnungsgemäß trennt sowie bereits beim
Einkauf auf die Müllvermeidung achtet, eine finanzielle Erleichterung. Hier
wird ein finanzieller Anreiz gesetzt.
Jedoch könnte bei einer Restmüllverwiegung die
Hemmschwelle in der Bevölkerung sinken, den Restabfall “gebührenfrei“
in den städtischen Abfalleimern oder auf sonstigen öffentlichen Flächen abzulagern. Diese These lässt sich
anhand der Nachweisbelege allerdings nicht bestätigen. Das jährliche
Abfallaufkommen der Entleerung der öffentlichen Abfallbehälter sowie Entfernung
von illegal abgelagerten Abfällen auf öffentlichen Flächen beträgt seit Jahren
konstant rund 170 Tonnen jährlich. Somit werden dem Gebührenzahler infolge der
Restmüllverwiegung keine erhöhten Gebühren auferlegt.
Eine weitere Folge der Restmüllverwiegung könnte eine
Anlieferung des Restabfalls am Kleinanlieferungsplatz in Wassenberg-Rothenbach
sein. Hier besteht die Möglichkeit, dass Siedlungsabfälle bis zu einer Menge
von 2 m³ gegen Gebühr angeliefert werden können. Eine regelmäßig eigenständige
Anlieferung des gesamten Restmüllaufkommens ist jedoch äußerst aufwendig.
Hierbei ist zu bedenken, dass ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung stehen
muss, um die entsprechenden Abfallmengen zu transportieren. Außerdem sind die
Kosten für die Fahrt zum Kleinanlieferungsplatz nach Wassenberg-Rothenbach
sowie der Zeitaufwand zu beachten. Aus diesen Gründen ist es äußerst
zweifelhaft, dass es eine hohe Anzahl von Fällen gibt, in denen Bürgerinnen und
Bürgern aus der Stadt Wegberg regelmäßig ihren Restabfall zum
Kleinanlieferungsplatz nach Wassenberg-Rothenbach transportieren.
Eine genaue Anzahl kann hierzu jedoch nicht genannt
werden, da in diesen Fällen anders als bei der gebührenfreien Anlieferung
Sperrmüll auf Karte keine Registrierung über den Wohnort der anliefernden
Person erfolgt. Bei der letzten Abfrage bei den
Gebührenpflichtigen, die im gesamten Jahr kein Restabfallaufkommen hatten,
gaben ca. 100 Betroffene an, ihren Restabfall zur Entsorgung zum
Kleinanlieferungsplatz nach Wassenberg-Rothenbach zu transportieren.
Die Verringerung des Restabfallaufkommens in der
Stadt Wegberg lässt sich mit dem hohen Aufkommen an gesammelten Wertstoffen in
Form von Verpackungsmaterialien und Papier in der Stadt Wegberg erklären. Diese
Entwicklung ist sicherlich auch auf die Restmüllverwiegung zurückzuführen.
Abschließend stellt die Verwaltung fest, dass mit Hilfe
der Restmüllverwiegung die Abfallgebühren anhand des tatsächlichen Verbrauchs
bemessen werden und der gebührenpflichtige Benutzer, der auf eine ordentliche
Abfalltrennung und Abfallverwertung achtet, dadurch profitiert, dass er durch
eine Entlastung bei der Erhebung den Abfallgebühren profitieren wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,2 kB
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