Empfehlungsvorlage - VO/0223/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I-40, Wegberg - Birkenallee- Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
26.09.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
31.10.2006
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In
seiner Sitzung am 22.08.2006 wurde dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und
Verkehr mitgeteilt, dass der Bebauungsplanentwurf I-40, Wegberg – Birkenallee
einschließlich Begründung und Umweltbericht ausgearbeitet wird. Zielsetzung ist
es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von vier
freistehenden Einfamilienhäusern innerhalb des Plangebietes zu schaffen.
Derzeit
findet vom 11.09.2006 bis einschließlich 13.10.2006 die Auslegung dieses
Bebauungsplanentwurfes statt. Die Planunterlagen sind dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Falls
bis zum Ende der Auslegung Anregungen eingehen, werden diese dem Rat für seine
Sitzung am 31.10.2006 in einer separaten Vorlage zur Beratung unterbreitet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für
den Fall, dass bis zum Ende der Auslegung Anregungen eingehen, werden diese dem
Rat zur Beratung vorgelegt. Ansonsten empfiehlt der Ausschuss für Städtebau,
Umwelt und Verkehr dem Rat, er möge den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
I-40, Wegberg – Birkenallee fassen.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Das
Plangebiet liegt in der Gemarkung Wegberg, Flur 38 und betrifft das Flurstück
439. Es wird im Norden durch die Birkenallee, im Osten durch die Flurstücke
110, 573 und 235, im Süden durch die Flurstücke 761, 454 und 474 sowie im
Westen durch die Flurstücke 498, 126 und 125 begrenzt. Der genaue Verlauf der
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch
eindeutig festgesetzt.
Die
zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als
Entscheidungsbegründung übernommen.
Die
gestalterischen Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW werden Bestandteil der
Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
Mit
Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan I-40, Wegberg
– Birkenallee rechtskräftig.
Grundlage
für diesen Beschluss ist der § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) und §
86 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO
NRW) – in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01.03.2003 (GV NRW S.
256). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
