Entscheidungsvorlage - VO/1616/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Stadtgebiet existiert eine Vielzahl von Straßenschildern im öffentlichen Straßenraum. Neben der Beschilderung auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (Gefahrzeichen, Vorschriften, Richtzeichen) gibt es auch unterschiedlichste („private“) Hinweisschilder, teilweise in Kombination mit der amtlichen Beschilderung am gleichen städtischen Schilderträger. Bei eine umfassenden Analyse stellte sich heraus, dass einige wegweisende Schilder zu städtischen Zielen nicht aktuell sind bzw. nicht logisch fortgeführt werden. Eine systematische Beschilderung zu den öffentlichen Parkplätzen und z. B. zum Zentrum gibt es nicht. Unzulässige Privatschilder (meist Hinweise mit dem Nebenzweck der Werbung) wären aus dem Straßenbild zu entfernen.

 

Das Ingenieurbüro für Abwasser- und Verkehrstechnik Gietemann aus Geilenkirchen hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen Entwurf für ein Parkleitsystem erarbeitet, in dem durch die Bezeichnung der Parkplätze gleichzeitig eine Lenkung der Verkehrsströme zu den Zielen (z. B. Zentrum, Bahnhof, Forum, Sportanlagen, Krankenhaus usw.) möglich ist. Das Ingenieurbüro wird den Entwurf in der Ausschusssitzung vorstellen und erläutern. Das Parkleitsystem stellt einen wesentlichen Beitrag zur verkehrsfreundlichen Stadt sowohl für den Fremdverkehr als auch den Tourismusverkehr dar.

 

Während das Prinzip eines Parkleitsystems in der Theorie einfach erscheint und, den Regeln der Logik folgend, eine konsequente Folge von Richtungshinweisen an allen relevanten Entscheidungsstellen (Kreuzungen, Einmündungen) von der Peripherie zum Zielpunkt ergibt, ist die praktische Umsetzung vor Ort häufig problematisch.

 

Es gilt u. a. zu beachten:

 

-  Die Anzahl der Hinweise (Parkplätze/Fahrziel) auf einem Schild ist durch die Aufnahmefähigkeit des vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmers beschränkt. Für einige Ziele (z. B. Zentrum mit den zwei Parkplätzen „Zentrum/Schwalmaue“ und „Zentrum/Geldener Weg“ oder Schulzentrum mit den Parkplätzen „Grundschule/Turnhalle“, „Grundschule“, „Hauptschule“, „Realschule/Gymnasium“) bedarf es für bei der ersten Nennung einer Verallgemeinerung = Vereinfachung in der Bezeichnung. Erst in der Folgebeschilderung lösen sich diese Verallgemeinerungen in konkrete Parkplatzbezeichnungen  auf.

 

-  Die Beschilderung soll erkennbar und lückenlos sein. Aufgrund der Geschwindigkeiten und des Betrachtungsabstandes ergeben sich Normgrößen für die Buchstaben und Zeichen und damit einhergehend Größe und Gewicht der einzelnen Schilder und deren Aufstellvorrichtung. An manchen entscheidungsrelevanten Aufstellorten mangelt es jedoch am erforderlichen „Platz“, da Lichtraumprofile für die Straße aber auch Hausfronten, Vorgärten und Geh-/Radwegen zu berücksichtigen sind. Bedingt durch das Gewicht und die Windlast werden teilweise größere Fundamentarbeiten (Statik) erforderlich, bei denen gegebenenfalls Erdleitungen oder Verrohrungen hinderlich sind.

 

Der vorgestellte Entwurf soll den Fraktionen als Diskussionsgrundlage dienen, bevor eine endgültige Ausführungsplanung erstellt wird. Aussagen zu den endgültigen Kosten können erst nach Erstellung der Ausführungsplanung erfolgen. In der Sitzung wird eine Kostenschätzung für den Umfang der vorgestellten Planung genannt.

 

 

Für die Realisierung eines Parkleitsystems können grundsätzlich  Fördergelder (Programm: Förderung des kommunalen Straßen und Radwegebaus, FöRi-kom-Stra) beantragt werden. Die Förderfähigkeit einer konkreten Maßnahme wird im Antragsverfahren durch die Bezirksregierung geprüft. Nach Rücksprache mit dem Zuwendungsgeber gilt allerdings die Bagatellgrenze von 200.000 € (Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben). Unter dieser Grenze werden Maßnahmen nicht gefördert. Die Förderhöhe beträgt maximal 80 %. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass das sog. vereinfachte Förderverfahren (Maßnahmen unter der Bagatellgrenze) nach den Förderrichtlinien nicht einschlägig sei.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Bei dem Produkt 120101, Investitionsmaßnahme 12 02 07 01, Sachkonto 7853000, „Errichtung eines Verkehrsleitsystems“, sind in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2011 Mittel für eine (Teil-)Realisierung von 75.000,00 € vorgesehen.

Zusätzliche Mittel sind derzeit im Haushalt nicht enthalten. Die Verwaltung wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2011 die Realisierbarkeit der Maßnahme prüfen.

Aussagen zur endgültigen Höhe der Fördermittel sind erst Mitte 2011 möglich (Antragsverfahren).

 

 

Alternativen:

-keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Entwurfsplanung für ein Parkleitsystem zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Anregungen oder Änderungswünschen aus den Fraktionen eine Ausführungsplanung als Grundlage eines Zuschussantrages zu erstellen.

Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Haushaltsplanung 2011 zu prüfen, wie die entsprechenden Mittel im Haushaltsjahr 2011 sowie den Folgejahren der mittelfristigen Finanzplanung dargestellt werden können; kalkulierte Landeszuwendungen sind entsprechend mit zu berücksichtigen.

Der hiernach errechnete städtische Eigenanteil muss über Kredite finanziert werden und belastet die Ergebnisrechnung. Die Verwaltung wird daher gebeten, hierfür einen haushaltsneutralen Ausgleich an anderer Stelle im investiven Finanzplan herzustellen.

 

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