Entscheidungsvorlage - VO/1616/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Parkleitsystems für den Bereich innerhalb des Grenzlandringes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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23.11.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im
Stadtgebiet existiert eine Vielzahl von Straßenschildern im öffentlichen Straßenraum.
Neben der Beschilderung auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung
(Gefahrzeichen, Vorschriften, Richtzeichen) gibt es auch unterschiedlichste
(„private“) Hinweisschilder, teilweise in Kombination mit der
amtlichen Beschilderung am gleichen städtischen Schilderträger. Bei eine
umfassenden Analyse stellte sich heraus, dass einige wegweisende Schilder zu
städtischen Zielen nicht aktuell sind bzw. nicht logisch fortgeführt werden.
Eine systematische Beschilderung zu den öffentlichen Parkplätzen und z. B. zum
Zentrum gibt es nicht. Unzulässige Privatschilder (meist Hinweise mit dem
Nebenzweck der Werbung) wären aus dem Straßenbild zu entfernen.
Das
Ingenieurbüro für Abwasser- und Verkehrstechnik Gietemann aus Geilenkirchen hat
in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen Entwurf für ein Parkleitsystem
erarbeitet, in dem durch die Bezeichnung der Parkplätze gleichzeitig eine
Lenkung der Verkehrsströme zu den Zielen (z. B. Zentrum, Bahnhof, Forum,
Sportanlagen, Krankenhaus usw.) möglich ist. Das Ingenieurbüro wird den Entwurf
in der Ausschusssitzung vorstellen und erläutern. Das Parkleitsystem stellt
einen wesentlichen Beitrag zur verkehrsfreundlichen Stadt sowohl für den
Fremdverkehr als auch den Tourismusverkehr dar.
Während
das Prinzip eines Parkleitsystems in der Theorie einfach erscheint und, den
Regeln der Logik folgend, eine konsequente Folge von Richtungshinweisen an
allen relevanten Entscheidungsstellen (Kreuzungen, Einmündungen) von der
Peripherie zum Zielpunkt ergibt, ist die praktische Umsetzung vor Ort häufig
problematisch.
Es
gilt u. a. zu beachten:
- Die Anzahl der Hinweise (Parkplätze/Fahrziel)
auf einem Schild ist durch die Aufnahmefähigkeit des vorbeifahrenden
Verkehrsteilnehmers beschränkt. Für einige Ziele (z. B. Zentrum mit den
zwei Parkplätzen „Zentrum/Schwalmaue“ und „Zentrum/Geldener
Weg“ oder Schulzentrum mit den Parkplätzen
„Grundschule/Turnhalle“, „Grundschule“,
„Hauptschule“, „Realschule/Gymnasium“) bedarf es für
bei der ersten Nennung einer Verallgemeinerung = Vereinfachung in der Bezeichnung.
Erst in der Folgebeschilderung lösen sich diese Verallgemeinerungen in konkrete
Parkplatzbezeichnungen auf.
- Die Beschilderung soll erkennbar und lückenlos
sein. Aufgrund der Geschwindigkeiten und des Betrachtungsabstandes ergeben sich
Normgrößen für die Buchstaben und Zeichen und damit einhergehend Größe und
Gewicht der einzelnen Schilder und deren Aufstellvorrichtung. An manchen
entscheidungsrelevanten Aufstellorten mangelt es jedoch am erforderlichen
„Platz“, da Lichtraumprofile für die Straße aber auch Hausfronten,
Vorgärten und Geh-/Radwegen zu berücksichtigen sind. Bedingt durch das Gewicht
und die Windlast werden teilweise größere Fundamentarbeiten (Statik)
erforderlich, bei denen gegebenenfalls Erdleitungen oder Verrohrungen hinderlich
sind.
Der vorgestellte Entwurf soll den Fraktionen als
Diskussionsgrundlage dienen, bevor eine endgültige Ausführungsplanung erstellt
wird. Aussagen zu den endgültigen Kosten können erst nach Erstellung der
Ausführungsplanung erfolgen. In der Sitzung wird eine Kostenschätzung für den
Umfang der vorgestellten Planung genannt.
Für
die Realisierung eines Parkleitsystems können grundsätzlich Fördergelder (Programm: Förderung des
kommunalen Straßen und Radwegebaus, FöRi-kom-Stra) beantragt werden. Die Förderfähigkeit
einer konkreten Maßnahme wird im Antragsverfahren durch die Bezirksregierung
geprüft. Nach Rücksprache mit dem Zuwendungsgeber gilt allerdings die
Bagatellgrenze von 200.000 € (Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben). Unter
dieser Grenze werden Maßnahmen nicht gefördert. Die Förderhöhe beträgt maximal
80 %. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass das sog. vereinfachte
Förderverfahren (Maßnahmen unter der Bagatellgrenze) nach den Förderrichtlinien
nicht einschlägig sei.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Bei
dem Produkt 120101, Investitionsmaßnahme 12 02 07 01, Sachkonto 7853000,
„Errichtung eines Verkehrsleitsystems“, sind in der mittelfristigen
Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2011 Mittel für eine (Teil-)Realisierung
von 75.000,00 € vorgesehen.
Zusätzliche
Mittel sind derzeit im Haushalt nicht enthalten. Die Verwaltung wird im Rahmen
der Haushaltsplanung 2011 die Realisierbarkeit der Maßnahme prüfen.
Aussagen
zur endgültigen Höhe der Fördermittel sind erst Mitte 2011 möglich
(Antragsverfahren).
Alternativen:
-keine-
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Entwurfsplanung für ein
Parkleitsystem zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, gegebenenfalls
unter Berücksichtigung von Anregungen oder Änderungswünschen aus den Fraktionen
eine Ausführungsplanung als Grundlage eines Zuschussantrages zu erstellen.
Die
Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Haushaltsplanung 2011 zu prüfen, wie die
entsprechenden Mittel im Haushaltsjahr 2011 sowie den Folgejahren der
mittelfristigen Finanzplanung dargestellt werden können; kalkulierte
Landeszuwendungen sind entsprechend mit zu berücksichtigen.
Der
hiernach errechnete städtische Eigenanteil muss über Kredite finanziert werden
und belastet die Ergebnisrechnung. Die Verwaltung wird daher gebeten, hierfür
einen haushaltsneutralen Ausgleich an anderer Stelle im investiven Finanzplan
herzustellen.
