Entscheidungsvorlage - VO/1608/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Diese Mitteilung nimmt Bezug auf die Vorlage VO/1454/10 für die Sitzung des Fachausschusses vom 15.06.2010.

 

In Fahrtrichtung Arsbeck werden regelmäßig 2 Lieferfahrzeuge und ein Anhänger im Frontbereich des Grundstückes Alte Landstraße 4 geparkt. Das Parken ist grundsätzlich zulässig. Der Bereich liegt innerhalb der geschlossenen Ortschaft und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die abgestellten Fahrzeuge werden von Wegberg kommend nur seitlich von der vorhandenen Straßenbeleuchtung erfasst. Das Heck des ersten Fahrzeuges aus Richtung Wegberg kommend wird von der Straßenbeleuchtung nicht erfasst. Das Fahrzeug wird durch eine reflektierende Warntafel am Heck abgesichert.

 

Es wird vorgetragen, diese Fahrzeuge störten den Verkehrsfluss und es ergäben sich gefährliche  Situationen durch Sichtbehinderungen auf den entgegenkommenden Verkehr für Fahrzeuge im Überholvorgang in Richtung Arsbeck.

 

Die Kreispolizeibehörde hatte in ihrer Stellungnahme zu einem Parkverbot mitgeteilt, dass aus Sicht der Unfallprävention und der Unfalllage keine Notwendigkeit gegeben ist. Gerade an Ortseingängen wirke die Situation geschwindigkeitsdämpfend. Nach polizeilicher Erfahrung werde sich das Geschwindigkeitsniveau ohne parkende Fahrzeuge deutlich erhöhen (erhöhte Gefährdung der Einmündungsbereiche Buschend und Am Tömp). Die Verwaltung schließt sich der Argumentation der Polizei an.

 

Am 13.10.2010 fand ein gemeinsames Gespräch mit dem Fahrzeughalter statt. Der Halter wies auf die ausreichende Absicherung durch die amtliche Warntafel am Heck des ersten Fahrzeuges hin. Aus arbeitstechnischen Gründen sei ein anderer Standort nicht möglich.

 

Die Verwaltung hält einen Eingriff in den Straßenverkehr durch Anordnung eines Parkverbotes nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung im Sinne der polizeilichen Stellungnahme für nicht zwingend erforderlich. Die Erforderlichkeit einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist u. a. eine Voraussetzung für deren Rechtmäßigkeit. Eine Anordnung kann auf dem Verwaltungsrechtsweg durch den Rechtsbehelf der Klage von den Verkehrsteilnehmern angegriffen werden.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, zur Zeit keine Änderung der Parksituation auf der L 367 an der Ortszufahrt Klinkum zu veranlassen.

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