Mitteilungsvorlage - VO/1617/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation Industriestraße / Lindenstraße - Anfrage der FDP-Fraktion vom 25.07.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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23.11.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Unter
Punkt 12.8 der Sitzung des Rates am 05.10.2010 wurde zur Anfrage der
FDP-Fraktion (VO/1513/10) mitgeteilt,
dass der Verwaltung eine Verkehrsproblematik für den Bereich Industriestraße /
Lindenstraße (zwei Kindergärten) nicht bekannt sei und man für die Sitzung des
Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr die Stellungnahme der
Kreispolizeibehörde und des Ordnungsamtes des Kreises aufbereite.
Das
Ordnungsamt des Kreises überwacht den vorgenannten Bereich, für den eine
höchstzulässige Geschwindigkeit von 30 km/h verkehrsrechtlich angeordnet ist,
in monatlichem Abstand (Radarwagen/Lasermessung). Dabei wird zeitlich auf die
Hol- und Bringzeiten der Kindergärten geachtet. Die amtliche Unfallstatistik
weist für 2007, 2008 und 2010 keine Unfälle aus. In 2009 gab es drei
Unfälle:
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Unfall zweier Pkw im Begegnungsverkehr
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Unfall durch Auffahren auf einen parkenden Pkw
- Unfall durch
Nichtbeachtung der Vorfahrt, wobei ein Radfahrer auf der Fahrbahn bei der
Vorbeifahrt an einem parkenden Pkw mit dem Gegenverkehr in Konflikt geriet (1 Leichtverletzter)
Die Meßprotokolle des Ordnungsamtes wurden von der
Kreispolizeibehörde ausgewertet. Durch die angeordneten 30 km/h wird das
Geschwindigkeitsniveau bereits auf ein tolerables Maß reduziert. Regelmäßig
Kontrollen verstärken diesen Effekt. Es gibt keinen besonderen Querungsbedarf
für die Lindenstraße / Industriestraße. Die Kindergartenkinder werden von den
Eltern begleitet. Kein Kindergarten wird unmittelbar über die Straßen
erschlossen. Grundsätzlich sieht die StVO kein Erfordernis für eine Geschwindigkeitsreduzierung
auf 30 km/h vor (anders als bei Grundschulen).
Im Ergebnis sieht die Polizei kein zwingendes
Erfordernis für zusätzliche geschwindigkeits-dämpfende Maßnahmen.
