Mitteilungsvorlage - VO/1617/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Unter Punkt 12.8 der Sitzung des Rates am 05.10.2010 wurde zur Anfrage der FDP-Fraktion (VO/1513/10)  mitgeteilt, dass der Verwaltung eine Verkehrsproblematik für den Bereich Industriestraße / Lindenstraße (zwei Kindergärten) nicht bekannt sei und man für die Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr die Stellungnahme der Kreispolizeibehörde und des Ordnungsamtes des Kreises aufbereite.

 

Das Ordnungsamt des Kreises überwacht den vorgenannten Bereich, für den eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 30 km/h verkehrsrechtlich angeordnet ist, in monatlichem Abstand (Radarwagen/Lasermessung). Dabei wird zeitlich auf die Hol- und Bringzeiten der Kindergärten geachtet. Die amtliche Unfallstatistik weist für 2007, 2008 und 2010 keine Unfälle aus. In 2009 gab es drei Unfälle:

 

- Unfall zweier Pkw im Begegnungsverkehr

- Unfall durch Auffahren auf einen parkenden Pkw

- Unfall durch Nichtbeachtung der Vorfahrt, wobei ein Radfahrer auf der Fahrbahn bei der Vorbeifahrt an einem parkenden Pkw mit dem Gegenverkehr in Konflikt geriet (1 Leichtverletzter)

 

Die Meßprotokolle des Ordnungsamtes wurden von der Kreispolizeibehörde ausgewertet. Durch die angeordneten 30 km/h wird das Geschwindigkeitsniveau bereits auf ein tolerables Maß reduziert. Regelmäßig Kontrollen verstärken diesen Effekt. Es gibt keinen besonderen Querungsbedarf für die Lindenstraße / Industriestraße. Die Kindergartenkinder werden von den Eltern begleitet. Kein Kindergarten wird unmittelbar über die Straßen erschlossen. Grundsätzlich sieht die StVO kein Erfordernis für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vor (anders als bei Grundschulen).

 

Im Ergebnis sieht die Polizei kein zwingendes Erfordernis für zusätzliche geschwindigkeits-dämpfende Maßnahmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten

 

 

Alternativen:

 

Keine.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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