Empfehlungsvorlage - VO/0224/06
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan I 4 B - Wegberg, Lindenstraße, 2. Änderung- Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Tellers, Artur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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26.09.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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31.10.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Aufstellungsbeschlüsse des Rates der
Stadt vom 20.12.2005 und 20.06.2006 (Ergänzungsbeschluss) wird derzeit das
Planänderungsverfahren durchgeführt.
In der Zeit vom 12.06. - 30.06.2006 fand die
frühzeitige Bürgerbeteiligung durch Auslegung der Planentwürfe statt. Mit
Schreiben vom 01.06.2006 wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls
benachrichtigt und um Abgabe ihrer Stellungnahmen gebeten.
Nach Überarbeitung des Planentwurfes sowie der
Begründung mit Umweltbericht erfolgt derzeit vom 11.09. bis einschließlich
13.10.2006 die Auslegung dieser Entwürfe. Die Planunterlagen sind dieser
Vorlage als Anlagen beigefügt.
Falls bis zum Ende der Auslegung Anregungen eingehen,
werden diese dem Rat für seine Sitzung am 31.10.2006 in einer separaten Vorlage
zur Beratung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für den Fall, dass bis zum Ende der Auslegung
Anregungen eingehen, werden diese dem Rat zur Beratung vorgelegt. Ansonsten
empfiehlt der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr dem Rat, er möge den
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan I 4 B - Wegberg, Lindenstraße, 2.
Änderung fassen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss
öffentlich bekanntzumachen.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wegberg, Flur
66 und betrifft die Flurstücke 577,787,804,821 und 849. Es liegt südlich der
Straße Am Feldrain und westlich der Lindenstraße. Die genaue Abgrenzung des
Gebietes ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig dargestellt.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende
Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
Die gestalterischen Festsetzungen gemäß ' 86 BauO NRW werden Bestandteil der Festsetzungen des
Bebauungsplanes.
Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschusses wird der
Bebauungsplan
I 4 B - Wegberg, Lindenstraße, 2. Änderung, rechtskräftig.
Grundlage für diesen Beschluss ist der ' 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den '' 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land
Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW
S. 666 / SGV NRW 2023) und ' 86 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen -
Landesbauordnung (BauO NRW) - in der Bekanntmachung der Neufassung vom
01.03.2003 (GV NRW S. 256). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der
zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
