Empfehlungsvorlage - VO/1603/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kortzak, Martin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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23.11.2010
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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07.12.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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21.12.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund
der errechneten Kosten für den Bereich der Abfallentsorgungskosten in der
Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung der Abfallgebühren 2011 können die
Gewichtsgebühren von derzeit 0,37 € auf 0,32 € ab dem
Eine
Verringerung der Gewichtsgebühren ist möglich, da der Kreis Heinsberg als
entsorgungspflichtige Körperschaft die Gebühren für die Entsorgung von
Restabfällen ab dem
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und
Verkehr schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Stadtrat den Erlass der
nachfolgenden Änderungssatzung zu empfehlen:
Satzung
zur Änderung
der Gebührensatzung
zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg
vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
Artikel
I
§ 5 Absatz 1 Buchstabe B erhält folgende Fassung:
(1) Als
Benutzungsgebühr wird erhoben:
B) Gewichtsgebühr
a) Die Gewichtsgebühr wird als
Vorausleistung erhoben. Die Höhe der Vorausleistung bestimmt sich nach § 7 Abs.
2 dieser Satzung. Die Vorausleistung beträgt 0,32 Euro je Kilogramm.
b) In den Fällen der Gestellung von
Abfallsäcken wird bei der Gewichtsgebühr ein
Durchschnittsgewicht von 20 kg zugrunde
gelegt.
Die Gebühr für den 70 Liter Abfallsack beträgt 20 kg x 0,32 Euro =
6,40 Euro für den Gewichtsanteil. Nicht in Anspruch genommene Abfallsäcke werden nach Ablauf des Erhebungszeitraumes
vergütet.
c) Bei
der erstmaligen Veranlagung im Erhebungszeitraum werden folgende Gewichtsgebühren
als Vorausleistung erhoben:
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80 Liter Volumen |
250 kg = |
80,00 Euro |
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120 Liter Volumen
|
400 kg = |
128,00 Euro |
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240 Liter Volumen |
500 kg = |
160,00 Euro |
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1.100 Liter Volumen
|
4.000 kg =
|
1.280,00 Euro |
Artikel II
Die Satzung tritt am
