Entscheidungsvorlage - VO/1589/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation hat ergeben, dass sich für das Jahr 2011 im Bereich der für die Berechnung der Grundgebühr relevanten Kosten voraussichtlich nur unwesentliche Änderungen ergeben werden. Somit bleibt die Höhe der Grundgebühr im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr unverändert. 

Lediglich innerhalb des Bereichs der Kosten der Unternehmerleistungen für den Transport und die Sammlung von Abfall kommt es bei vereinzelten Positionen zu verhältnismäßig hohen Abweichungen der Werte zum Vorjahr.

So ist bei der Position Erfassung Klein-Elektro-Geräte mit einer relativ starken Erhöhung der Kosten zu rechnen. Diese voraussichtliche Kostenerhöhung ist damit zu begründen, dass das Angebot, Elektrokleingeräte beim Baubetriebshof zur Entsorgung anzuliefern von der Bevölkerung sehr gut angenommen wird.

Die Position Transport IV-Holz wurde zum Vorjahr dahingehend geändert, dass diese Position in Transportkosten, die in die Berechnung der für die Grundgebühr relevanten Kosten einfließen und die Kosten der Verwertung von A IV-Holz, die in die Berechnung der Gewichtsgebühren einfließen, aufgeteilt werden.

Die erhöhten Kosten für die Beförderung und Transport der Grünabfälle können durch eine voraussichtliche Ertragsteigerung beim Altpapierverkauf aufgefangen werden.

Die Personalkosten für die Stelle Abfallwirtschaft werden in der Gebühren-berechnung separat unter den sonstigen Leistungen aufgeführt. Die Personalkosten waren in den vorherigen Gebührenbedarfsberechnungen in den erbrachten Leistungen der Verwaltung enthalten.

 

Für das Jahr 2011 kann hingegen bei den Entsorgungskosten, die für die Berechnung der Gewichtsgebühr maßgeblich sind, mit Kostensenkungen kalkuliert werden.

Somit ist im Jahr 2011 eine Senkung der Gewichtsgebühr auf 0,32 € möglich (2010: 0,37 €).

Ein Grund dafür ist die beabsichtigte Senkung der Gebühren für die Behandlung von Restabfall und nicht verwertbarem Sperrmüll zum 01. Januar 2011 durch den Kreis Heinsberg als entsorgungspflichtige Körperschaft von einer derzeitigen Tonnage-gebühr von 228,00 € auf eine Tonnagegebühr in Höhe von 198,00 €.

Ein weiterer Grund für die zum Vorjahr verringerten Entsorgungskosten liegen darin, dass bei der Position Sperrmüll auf Karte die im Vorjahr kalkulierten Kosten entfallen, da seit dem 01.01.2010 diese Beseitigungskosten nicht mehr nach der tatsächlichen Anlieferungsmenge vom Kreis Heinsberg auf die Kommunen umlegt werden.

Die Verwertungskosten für die Grünabfälle aus den städtischen Flächen wurden aus der Gebührenbedarfsberechnung herausgenommen, da die Kosten bereits in der Berechnung der Friedhofsgebühren bzw. in den Pflegeaufwendungen für Park- und Gartenanlagen enthalten sind.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Erträge und Aufwendungen aus der Gebührenbedarfsberechnung werden für die Haushaltsplanung 2011 beim Produkt 11.02.00 Abfallwirtschaft angemeldet.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung .

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr bittet den Haupt- und Finanzausschuss, der Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung der Abfallgebühren 2011 zuzustimmen und dem Rat der Stadt Wegberg vorzuschlagen, die Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung der Abfallgebühren für das Haushaltsjahr 2011 zu beschließen.

 

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Anlagen

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