Empfehlungsvorlage - VO/1579/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I-41, Wegberg - Fußbachstraße - Beratung über die eingegangenen Anregungen - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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23.11.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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21.12.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Rat hat in seiner Sitzung am 24.06.2008 den Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan I-41, Wegberg – Fußbachstraße gefasst. Das Plangebiet des
Bebauungsplanes I-41 liegt in der Gemarkung Wegberg, nordwestlich der
Fußbachstraße bzw. südlich der Heerstraße.
Städtebauliche
Zielsetzung ist es, zum Schutz, zur Entwicklung und zur Steuerung der
Attraktivität des zentralen Versorgungsbereiches des „Hauptzentrums
Innenstadt“ die Einzelhandelsentwicklung innerhalb des Plangebietes zukünftig planungsrechtlich zu steuern. Der
Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
In
der Zeit vom 06.04.2010 bis einschließlich 23.04.2010 fand die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Während dieses Zeitraumes wurde eine
Stellungnahme von Seiten der Bürger abgegeben und führte zu einer Änderung der
Abgrenzung des Geltungsbereiches. Parallel dazu wurde die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen sind in der Anlage 1 tabellarisch
aufgelistet und wurden im Aufstellungsverfahren berücksichtigt.
Der
im Anschluss daran ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung
und Umweltbericht hat schließlich vom 28.06.2010 bis einschließlich 30.07.2010
öffentlich ausgelegen. Während der Auslegung wurden keine Anregungen von
Bürgern abgegeben. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Aufgrund
von Anregungen wurde eine Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes
erforderlich. Die Änderungen beziehen sich auf die nachrichtliche Übernahme der
Anbauverbotzone entlang der Landesstraße, auf Streichung der
Verkaufsflächenobergrenze des festgesetzten Fachmarktes für Tier- und
Heimtierzubehör sowie auf redaktionelle Anpassungen. In Folge dieser Änderungen
wurde ein erneutes Auslegungsverfahren durchgeführt. Die Auslegungszeit wurde
auf zwei Wochen begrenzt und bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten
Teilen abgegeben werden konnten. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes I-41
lag daher vom 11.10.2010 bis einschließlich 22.10.2010 erneut aus. Während
dieser Auslegung wurden ebenfalls keine Anregungen von Bürgern abgegeben. Die
Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Der
abschließende Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht sind
dieser Vorlage als Anlage 4 und 5 beigefügt.
Als
nächste Verfahrensschritte stehen nun der Beschluss über die eingegangenen
Anregungen und die Fassung des Satzungsbeschlusses an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge –
unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 bis 3 – beschließen,
dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird.
- Für den Fall, dass
der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten
Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan I-41, Wegberg – Fußbachstraße zu
fassen.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Das Plangebiet des
Bebauungsplanes I-41, Wegberg – Fußbachstraße liegt in der Gemarkung
Wegberg, nordwestlich der Fußbachstraße bzw. südlich der Heerstraße. Die genaue
Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig
festgesetzt.
Die zu diesem
Bebauungsplan gehörende Entwurfbegründung wird als Entscheidungsbegründung
übernommen.
Die gestalterischen
Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW werden Bestandteil der Festsetzungen dieses
Bebauungsplanes.
Mit Inkrafttreten
dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan I-41, Wegberg –
Fußbachstraße rechtskräftig.
Grundlage für diese
Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO)
für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW
2023) und § 86 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen –
Landesbauordnung (BauO NRW) – vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 ber. S.
982). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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238,1 kB
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2
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234,6 kB
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3
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342,2 kB
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4
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539,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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