Entscheidungsvorlage - VO/0225/06
Grunddaten
- Betreff:
-
74. Änderung des Flächennutzungsplanes / Bebauungsplan X-1, Moorshoven - Laurentiusstraße - Vorstellung des Bebauungsplankonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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26.09.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.03.2006 zur Beschleunigung der
Baureifmachung von Wohnbauflächen im Bereich der Ortslage Moorshoven die
Aufstellungsbeschlüsse zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum
Bebauungsplan X-1, Moorshoven – Laurentiusstraße gefasst (siehe Anlage
1). Die seinerzeitigen
Aufstellungsbeschlüsse beinhalten
Flächen westlich der Laurentiusstraße (Teilfläche A) sowie eine Fläche zwischen
der vorhandenen Bebauung und dem Beeckbach (Teilfläche B).
Zwischenzeitlich
hat die Fa. Haus- und Grundconsulting aus Wassenberg das Büro Planungsgruppe
Scheller aus Niederkrüchten mit der Ausarbeitung von Planunterlagen lediglich
für die Westseite der Laurentiusstraße (Teilfläche A) beauftragt. Daraufhin
wurde zunächst ein erstes grobes Bebauungsplankonzept für diese Teilfläche
ausgearbeitet, welches – einschließlich eines erläuternden Textes –
dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Herr
Scheller wird in der Sitzung zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.
Die
Eigentümerin der Teilfläche B hat erklärt, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt an
einer Bebauung dieser Fläche nicht interessiert sei. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der
Bauleitplanverfahren, schlägt die Verwaltung daher vor, das Plangebiet auf die
Flächen westlich der Laurentiusstraße (Teilfläche A) zu reduzieren.
Unabhängig
davon wird die Teilfläche B bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
weiterhin mit der Zielsetzung der Wohnbauflächendarstellung ausgewiesen. Sofern
das Neuaufstellungsverfahren diesbezüglich positiv abgeschlossen werden kann,
besteht für die Teilfläche B zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit
Baurechte zu schaffen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt das Bebauungsplankonzept zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen und die landesplanerische Anpassung gemäß § 32
Landesplanungsgesetz zu erwirken.
