Entscheidungsvorlage - VO/0225/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.03.2006 zur Beschleunigung der Baureifmachung von Wohnbauflächen im Bereich der Ortslage Moorshoven die Aufstellungsbeschlüsse zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan X-1, Moorshoven – Laurentiusstraße gefasst (siehe Anlage 1).  Die seinerzeitigen Aufstellungsbeschlüsse  beinhalten Flächen westlich der Laurentiusstraße (Teilfläche A) sowie eine Fläche zwischen der vorhandenen Bebauung und dem Beeckbach (Teilfläche B).

 

Zwischenzeitlich hat die Fa. Haus- und Grundconsulting aus Wassenberg das Büro Planungsgruppe Scheller aus Niederkrüchten mit der Ausarbeitung von Planunterlagen lediglich für die Westseite der Laurentiusstraße (Teilfläche A) beauftragt. Daraufhin wurde zunächst ein erstes grobes Bebauungsplankonzept für diese Teilfläche ausgearbeitet, welches – einschließlich eines erläuternden Textes – dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Scheller wird in der Sitzung zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

 

Die Eigentümerin der Teilfläche B hat erklärt, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt an einer Bebauung dieser Fläche nicht interessiert sei.  Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Bauleitplanverfahren, schlägt die Verwaltung daher vor, das Plangebiet auf die Flächen westlich der Laurentiusstraße (Teilfläche A) zu reduzieren.

Unabhängig davon wird die Teilfläche B bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes weiterhin mit der Zielsetzung der Wohnbauflächendarstellung ausgewiesen. Sofern das Neuaufstellungsverfahren diesbezüglich positiv abgeschlossen werden kann, besteht für die Teilfläche B zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit Baurechte zu schaffen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen durch die Verfahrensbetreuung die üblichen Personalkosten

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt das Bebauungsplankonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die landesplanerische Anpassung gemäß § 32 Landesplanungsgesetz zu erwirken.

 

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Anlagen

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