Entscheidungsvorlage - VO/0226/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsverhältnisse in der Markusstraße; Antrag/Beschwerde der Anlieger Horras und Zimmermann vom 04.04.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Gaspers, Frank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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26.09.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Anlieger hatten sich in ihrem Antrag vom 04.04.2006 an den Rat gewandt und, so
ihre Darstellung, unzumutbare Verkehrsverhältnisse, verursacht durch die
Kindertagesstätte “Die Pusteblume”, vorgetragen. Mit gleichem Datum
wurde der Landrat des Kreises von den Antragstellern von der Verkehrssituation
und dem Antrag an den Rat in Kenntnis gesetzt.
Am
06.04.2006 erhielt Herr Horras die Eingangsbestätigung seines Antrages. Mit dem
Verweis auf den späten Sitzungstermin des Rates am 20.06.2006 hatte die Bürgermeisterin
mitgeteilt, die Angelegenheit unmittelbar an den Fachbereich Umwelt, Verkehr,
Abwasser zur Bearbeitung weiterzuleiten.
In
Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit, zuständig für
die Überwachung des ruhenden Verkehrs, und dem Straßenverkehrsamt des Kreises
als Aufsichtsbehörde in Straßenverkehrsangelegenheiten, wurde die
Verkehrssituation bewertet und im Ergebnis entschieden, dass die mit dem
“Besucherverkehr” der Tagesstätte einhergehenden Belastungen der
Wohnanlieger im Schul- und Sportzentrum als zumutbar eingestuft wird und außer
regelmäßigen Kontrollen des Parkverhaltens keine ergänzenden Maßnahmen
durchgeführt werden. Für eine Verkehrsbeschränkung nach der
Straßenverkehrsordnung mangelt es am Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit.
Nach § 39 der Straßenverkehrsordnung werden örtliche Anordnungen durch
Verkehrszeichen (Beispiel: Halteverbot, Parkverbot) nur dort getroffen, wo dies
aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Eine solche Situation
liegt in der Markusstraße nicht vor.
Mit
Schreiben vom 05.05.06 wurde Herr Horras von der Entscheidung der Verwaltung in
Kenntnis gesetzt. Über die Angelegenheit erfolgte eine Mitteilung in der
Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 09.05.06 unter
Punkt 1.3.7. Der Rat hat diese Verwaltungsentscheidung durch Genehmigung der
Niederschrift des Fachausschusses zur Kenntnis genommen.
Bereits
am 20.12.05 ermächtigte der Rat die Verwaltung, über alle Anträge in Angelegenheiten
des Straßenverkehrsrechts in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Das Ergebnis
soll in Form einer Mitteilung dem Fachausschuss bzw. dem Rat zur Kenntnis
gegeben werden. Mit dieser Regelung gelangt die Verwaltungsentscheidung wieder
in die Entscheidungsebene des Rates als ursprünglichem Adressaten der Anträge
zurück. Eine erneute Auseinandersetzung mit dem aufbereiteten Thema wäre somit
für den Rat jederzeit möglich.
Der
Rat hat das Thema Markusstraße nach der Genehmigung der Niederschrift nicht
wieder aufgegriffen bzw. an die Verwaltung zurückverwiesen.
In
seinem Schreiben vom 06.07.06 (Anlage) wendet sich Herr Horras gegen die
Verwaltungsentscheidung. Nach Wertung der vorgetragenen Argumente für ein
zwingend erforderliches Einschreiten der Verwaltung ergeben sich allerdings
keine neuen Erkenntnisse.
Grundlage
zur Standortwahl der Kindertagesstätte war unter anderem die damals vom Land
geforderte Möglichkeit zur Mitbetreuung von Grundschülern in Tageseinrichtungen
(altersgemischte Gruppen). Bei der Entscheidung zur Genehmigung der Tagesstätte
wurde die vorhersehbare Mehrbelastung durch den Hol- und Bringverkehr bewusst
in Kauf genommen, da die vorhandene Wendeanlage am Ende der Markusstraße
ausreichend dimensioniert ist. Die Leitung der Tagesstätte hat zugesagt, die
Eltern nochmals an eine umsichtige Fahrweise und ein
“anliegerfreundliches” Parken zu erinnern.
Die
vorstehenden Ausführungen wurden in Form einer Mitteilung dem Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr in der Sitzung am 22.08.2006 zur Kenntnis
gegeben.
Die
SPD-Fraktion beantragte in der Sitzung, die Angelegenheit als förmlichen
Beratungspunkt zu behandeln.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Verkehrsentwicklung in der Markusstraße in Zusammenarbeit mit
der Polizei, den Schulen und der Kindertagesstätte weiterhin kritisch zu
beobachten. Nach der Verkehrsunfallstatistik der Polizei gibt es für den
Bereich kein signifikantes Unfallgeschehen. Eine Gefahrenlage, die ein
Einschreiten nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung erforderlich machen würde,
ist nicht gegeben. Verkehrspolitische Entscheidungen, wie beispielhaft die
Anlegung von Ausweichparkplätzen auf vorhandenen Grünflächen oder die Sperrung
der Straßen für bestimmte Verkehrsarten, werden nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis. Verkehrspolitische Entscheidungen werden nicht getroffen. Die
Verwaltung soll entsprechend den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung
eigenständig handeln. Hierbei soll die Verkehrsentwicklung in der Markusstraße
in Zusammenarbeit mit der Polizei, den Schulen und der Kindertagesstätte
weiterhin kritisch beobachtet werden.
Anlagen
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(wie Dokument)
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64,6 kB
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