Entscheidungsvorlage - VO/0226/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Anlieger hatten sich in ihrem Antrag vom 04.04.2006 an den Rat gewandt und, so ihre Darstellung, unzumutbare Verkehrsverhältnisse, verursacht durch die Kindertagesstätte “Die Pusteblume”, vorgetragen. Mit gleichem Datum wurde der Landrat des Kreises von den Antragstellern von der Verkehrssituation und dem Antrag an den Rat in Kenntnis gesetzt.

 

Am 06.04.2006 erhielt Herr Horras die Eingangsbestätigung seines Antrages. Mit dem Verweis auf den späten Sitzungstermin des Rates am 20.06.2006 hatte die Bürgermeisterin mitgeteilt, die Angelegenheit unmittelbar an den Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser zur Bearbeitung weiterzuleiten.

 

In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit, zuständig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs, und dem Straßenverkehrsamt des Kreises als Aufsichtsbehörde in Straßenverkehrsangelegenheiten, wurde die Verkehrssituation bewertet und im Ergebnis entschieden, dass die mit dem “Besucherverkehr” der Tagesstätte einhergehenden Belastungen der Wohnanlieger im Schul- und Sportzentrum als zumutbar eingestuft wird und außer regelmäßigen Kontrollen des Parkverhaltens keine ergänzenden Maßnahmen durchgeführt werden. Für eine Verkehrsbeschränkung nach der Straßenverkehrsordnung mangelt es am Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit. Nach § 39 der Straßenverkehrsordnung werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen (Beispiel: Halteverbot, Parkverbot) nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Eine solche Situation liegt in der Markusstraße nicht vor.

 

Mit Schreiben vom 05.05.06 wurde Herr Horras von der Entscheidung der Verwaltung in Kenntnis gesetzt. Über die Angelegenheit erfolgte eine Mitteilung in der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 09.05.06 unter Punkt 1.3.7. Der Rat hat diese Verwaltungsentscheidung durch Genehmigung der Niederschrift des Fachausschusses zur Kenntnis genommen.

 

Bereits am 20.12.05 ermächtigte der Rat die Verwaltung, über alle Anträge in Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Das Ergebnis soll in Form einer Mitteilung dem Fachausschuss bzw. dem Rat zur Kenntnis gegeben werden. Mit dieser Regelung gelangt die Verwaltungsentscheidung wieder in die Entscheidungsebene des Rates als ursprünglichem Adressaten der Anträge zurück. Eine erneute Auseinandersetzung mit dem aufbereiteten Thema wäre somit für den Rat jederzeit möglich.

 

Der Rat hat das Thema Markusstraße nach der Genehmigung der Niederschrift nicht wieder aufgegriffen bzw. an die Verwaltung zurückverwiesen.

 

In seinem Schreiben vom 06.07.06 (Anlage) wendet sich Herr Horras gegen die Verwaltungsentscheidung. Nach Wertung der vorgetragenen Argumente für ein zwingend erforderliches Einschreiten der Verwaltung ergeben sich allerdings keine neuen Erkenntnisse.

 

Grundlage zur Standortwahl der Kindertagesstätte war unter anderem die damals vom Land geforderte Möglichkeit zur Mitbetreuung von Grundschülern in Tageseinrichtungen (altersgemischte Gruppen). Bei der Entscheidung zur Genehmigung der Tagesstätte wurde die vorhersehbare Mehrbelastung durch den Hol- und Bringverkehr bewusst in Kauf genommen, da die vorhandene Wendeanlage am Ende der Markusstraße ausreichend dimensioniert ist. Die Leitung der Tagesstätte hat zugesagt, die Eltern nochmals an eine umsichtige Fahrweise und ein “anliegerfreundliches” Parken zu erinnern.

 

Die vorstehenden Ausführungen wurden in Form einer Mitteilung dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr in der Sitzung am 22.08.2006 zur Kenntnis gegeben.

Die SPD-Fraktion beantragte in der Sitzung, die Angelegenheit als förmlichen Beratungspunkt zu behandeln.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Verkehrsentwicklung in der Markusstraße in Zusammenarbeit mit der Polizei, den Schulen und der Kindertagesstätte weiterhin kritisch zu beobachten. Nach der Verkehrsunfallstatistik der Polizei gibt es für den Bereich kein signifikantes Unfallgeschehen. Eine Gefahrenlage, die ein Einschreiten nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung erforderlich machen würde, ist nicht gegeben. Verkehrspolitische Entscheidungen, wie beispielhaft die Anlegung von Ausweichparkplätzen auf vorhandenen Grünflächen oder die Sperrung der Straßen für bestimmte Verkehrsarten, werden nicht vorgeschlagen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-/-

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Verkehrspolitische Entscheidungen werden nicht getroffen. Die Verwaltung soll entsprechend den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung eigenständig handeln. Hierbei soll die Verkehrsentwicklung in der Markusstraße in Zusammenarbeit mit der Polizei, den Schulen und der Kindertagesstätte weiterhin kritisch beobachtet werden.

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Anlagen

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