Entscheidungsvorlage - VO/1589/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung der Abfallgebühren 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kortzak, Martin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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23.11.2010
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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07.12.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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21.12.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gebührenkalkulation hat ergeben, dass sich für das Jahr 2011 im Bereich der für
die Berechnung der Grundgebühr relevanten Kosten voraussichtlich nur
unwesentliche Änderungen ergeben werden. Somit bleibt die Höhe der Grundgebühr
im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Lediglich
innerhalb des Bereichs der Kosten der Unternehmerleistungen für den Transport
und die Sammlung von Abfall kommt es bei vereinzelten Positionen zu
verhältnismäßig hohen Abweichungen der Werte zum Vorjahr.
So
ist bei der Position Erfassung Klein-Elektro-Geräte mit einer relativ starken
Erhöhung der Kosten zu rechnen. Diese voraussichtliche Kostenerhöhung ist damit
zu begründen, dass das Angebot, Elektrokleingeräte beim Baubetriebshof zur
Entsorgung anzuliefern von der Bevölkerung sehr gut angenommen wird.
Die
Position Transport IV-Holz wurde zum Vorjahr dahingehend geändert, dass diese
Position in Transportkosten, die in die Berechnung der für die Grundgebühr
relevanten Kosten einfließen und die Kosten der Verwertung von A IV-Holz, die
in die Berechnung der Gewichtsgebühren einfließen, aufgeteilt werden.
Die
erhöhten Kosten für die Beförderung und Transport der Grünabfälle können durch
eine voraussichtliche Ertragsteigerung beim Altpapierverkauf aufgefangen
werden.
Die
Personalkosten für die Stelle Abfallwirtschaft werden in der
Gebühren-berechnung separat unter den sonstigen Leistungen aufgeführt. Die
Personalkosten waren in den vorherigen Gebührenbedarfsberechnungen in den
erbrachten Leistungen der Verwaltung enthalten.
Für
das Jahr 2011 kann hingegen bei den Entsorgungskosten, die für die Berechnung
der Gewichtsgebühr maßgeblich sind, mit Kostensenkungen kalkuliert werden.
Somit
ist im Jahr 2011 eine Senkung der Gewichtsgebühr auf 0,32 € möglich
(2010: 0,37 €).
Ein
Grund dafür ist die beabsichtigte Senkung der Gebühren für die Behandlung von
Restabfall und nicht verwertbarem Sperrmüll zum
Ein
weiterer Grund für die zum Vorjahr verringerten Entsorgungskosten liegen darin,
dass bei der Position Sperrmüll auf Karte die im Vorjahr kalkulierten Kosten
entfallen, da seit dem
Die
Verwertungskosten für die Grünabfälle aus den städtischen Flächen wurden aus
der Gebührenbedarfsberechnung herausgenommen, da die Kosten bereits in der
Berechnung der Friedhofsgebühren bzw. in den Pflegeaufwendungen für Park- und
Gartenanlagen enthalten sind.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr bittet den Haupt- und
Finanzausschuss, der Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung der
Abfallgebühren 2011 zuzustimmen und dem Rat der Stadt Wegberg vorzuschlagen,
die Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung der Abfallgebühren für das
Haushaltsjahr 2011 zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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193,4 kB
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