Entscheidungsvorlage - VO/1623/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Umsetzung baulicher Maßnahmen im Rathaus sind im Haushalt der Stadt Wegberg im Finanzplan als Investitionsmaßnahme I 01 13 10 01 Mittel von € 8.500,-  bereitgestellt. Diese Mittel sind gesperrt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 29.06.2010 beschlossen, dass die Verfügbarkeit gesperrter Haushaltsmittel nur durch Beschluss des Ausschusses erfolgen kann.

 

Mit den vorgenannten Mitteln soll die seit langem dringend erforderliche Erneuerung der Teeküche in der Stadtkasse des Rathauses Wegberg durchgeführt werden.

Die Küchenzeile selber muss aufgrund des schlechten Zustandes erneuert werden. Im Zuge dieser Arbeiten müssen weiterhin der Bodenbelag erneuert sowie begleitende Arbeiten ausgeführt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Investition ist im Finanzplan unter dem I-Auftrag 01 13 10 / 7851000 vorgesehen. Für die kommenden Jahre wird ein zusätzlicher jährlicher Aufwand für Abschreibungen anfallen. Dieser wird beim Produktsachkonto 01.13.01 / 5711000 in der Haushaltsplanung 2011 angemeldet.

 

Alternativen:

 

Keine.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg beschließt, die Haushaltssperre bei der Investitionsmaßnahme  I 01 13 10 01 – Bauliche Maßnahmen im Rathaus, mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

 

 

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