Empfehlungsvorlage - VO/1629/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Sachstand der Gemeindefinanzkommissionen Bund und Land
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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07.12.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
A Gemeindefinanzkommission Bund
Auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses von 24.02.2010
hat die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzierung am 04.03.2010 zum ersten
Mal getagt.
Der Arbeitsauftrag der Kommission ist in dem
Kabinettbeschluss vorgegeben. Der Beschluss nennt unter anderem explizit
folgende Aufgaben:
- Prüfung eines Ersatzes der Gewerbesteuer durch eine
Zuschlagsmöglichkeit auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie einen
erhöhten kommunalen Umsatzsteueranteil (analog zum FDP-Modell) unter
Berücksichtigung der Aufkommens- und Lastenverschiebungen zwischen dem
Bund auf der einen und den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite
- Erarbeitung von Handlungsempfehlung zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung
- Erarbeitung eines von allen Kommissionsmitgliedern getragenen
Berichts, der – aufbauend auf einer Bestandsaufnahme – Lösungsvorschläge
zu den drängenden Problemen des kommunalen Finanzsystems aufzeigt
Hierbei bestehen folgende Unterarbeitsgruppen:
- Arbeitsgruppe
Kommunalsteuern
Unterarbeitsgruppen zur Quantifizierung zur Administrierbarkeit eines Reformmodells, zusätzlich Unterarbeitsgruppe „Strukturanalyse“ (Betrachtung von Einnahme- und Ausgabestrukturen sowie gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen) - Arbeitsgruppe
Standards
Benennung von bundesrechtlichen Standards mit fiskalischen Auswirkungen auf die Kommunen, Pro/Contra-Abwägungen zu den ermittelten Flexibilisierungsmöglichkeiten - Arbeitsgruppe
Rechtsetzung
Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung kommunaler Interessen im Gesetzgebungsverfahren des Bundes und der EU-Rechtsetzung
Zu ihrer 2. Sitzung hat sich die
Gemeindefinanzkommission am 08.07.2010 getroffen. Zur Vorbereitung der Sitzung waren
den Mitgliedern der Kommission die Zwischenberichte der drei Arbeitsgruppen zur
Verfügung gestellt worden. Nach Auffassung des Städte- und Gemeindebund war
„kennzeichnend für alle Papiere…, dass sie nur wenige konkrete
Ergebnisse enthalten, sondern ganz überwiegend mit verfahrensleitenden
Prüfaufträgen enden oder Vorschläge zu zukünftigen Arbeitsschwerpunkten
unterbreiten.“
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung bislang von
einer Information des Haupt- und Finanzausschusses abgesehen.
Am 10.11.2010 hat nun der Städte- und Gemeindebund
NRW seine Mitgliedskommunen über ein Gespräch zur Reform der Gemeindefinanzen
der Vertretern der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesfinanzminister Dr.
Schäuble, das am 03.11.2010 stattfand, informiert. Im Anschluss hieran wird
ebenfalls eine Einschätzung gegeben. Die Auszüge aus dem Schreiben vom
10.11.2010 werden im folgenden entsprechend wiedergegeben:
„Aus Sicht unseres
Bundesverbandes lässt sich das Gespräch wie folgt zusammenfassen:
1. Der Finanzminister
akzeptiert, dass die Gewerbesteuer in ihrer bisherigen Form erhalten bleibt.
Ohne Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände wird es keine Änderungen geben.
Die Vertreter des DStGB haben deutlich gemacht, dass die bisherige
Kommissionsarbeit keine tragfähige Alternative zur Gewerbesteuer gezeigt hat.
2. Es wird akzeptiert, dass die
Kommunen im Sozialbereich entlastet werden müssen. Der Bund kann sich
vorstellen, dass er die Kosten der Grundsicherung im Alter (zur Zeit 3,7 Mrd.
Euro im Jahr mit wachsender Dynamik) vollständig übernimmt
3. Der Bund könnte sich
vorstellen, zusätzlich zur unveränderten Gewerbesteuer den Kommunen ein
Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer zu ermöglichen. Dabei ist an eine Bandbreite
von bis zu fünf Prozentpunkten gedacht.
4. Standardabbau: Bund und
Kommunen werden sich weiter bemühen, beim Standardabbau voranzukommen. Nach
Auffassung des Ministers bietet auch gerade die Pauschalierung der
Unterkunftskosten einen wirksamen Ansatz.
5. Die bessere Beteiligung der
kommunalen Spitzenverbände an der Gesetzgebung sowohl auf der Ebene der
Bundesregierung als auch des Bundestages und des Bundesrates bleibt ein gemeinsames
Ziel.
Erste Einschätzung dieser
Ergebnisse:
Die Zusage, dass die
Gewerbesteuer in ihrer bisherigen Form nicht gegen den Willen der kommunalen
Spitzenverbände abgeschafft oder demontiert wird, ist ein großer Erfolg der
Arbeit der kommunalen Spitzenverbände sowohl auf Bundes- als auch auf
Landesebene.
Die Vorschläge hinsichtlich
der Einräumung eines Hebesatzrechts für die Kommunen bei der Einkommenssteuer
sind aus unserer Sicht noch nicht genügend detailliert, um sie abschließend zu
bewerten. Grundsätzlich würden wir dem Vorschlag der Einräumung eines
Hebesatzrechts auf die Einkommenssteuer aufgeschlossen gegenüberstehen, soweit
es sich um ein zusätzliches Element der Gemeindefinanzierung handeln soll. Hier
müsste sicherlich in den weiteren Gesprächen noch einmal seitens des BMF
präzisiert werden, wie dieser Teil des Vorschlags zu verstehen ist.
Aus unserer Sicht kein
durchschlagendes Argument gegen ein zusätzliches Hebesatzrecht wäre der
Umstand, dass finanziell schwache Kommunen gezwungen wären, von diesem
Instrument Gebrauch zu machen, während finanzstärkere Kommunen ganz oder
teilweise darauf verzichten könnten. Dieses Argument würde – wenn man es
zu Ende denkt – gegen jede hebesatzabhängige Einnahmequelle sprechen.
Auch bei den Überlegungen zu einem stärkeren Einsatz der Grundsteuer könnten
finanzschwache Kommunen das Argument vortragen, dass ihnen hier
Wettbewerbsnachteile drohen. "Gerechter" im Sinne dieser Argumentation
wäre dann eine Verlagerung der Einnahmen auf staatliche Zuweisungen, was aber
bislang nie die Position der kommunalen Verbände war.
Außerordentlich zu begrüßen
wäre es, wenn der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter vollständig
übernähme. Die Netto-Ausgaben für die Grundsicherung betrugen im Jahr 2009 mehr
als 1 Mrd. Euro in Nordrhein-Westfalen. Der Vergleich zum Jahr 2005 (673 Mio.
Euro) zeigt, welche beträchtlichen Wachstumsraten in diesem Bereich stecken.
Zusammenfassend lässt sich
festhalten, dass das jüngste Gespräch mit Bundesfinanzminister Dr. Schäuble Anlass
zu der Hoffnung gibt, dass die Arbeit der Gemeindefinanzkommission zu
greifbaren Ergebnissen führen wird. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es
sich bislang nur um Gesprächsgrundlagen handelt, für die weder die Zustimmung
des Kabinetts noch eine parlamentarische Mehrheit sichergestellt ist.
Insbesondere die Vorschläge für ein Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer
dürften auch innerhalb der Regierungskoalition auf erhebliche Widerstände
stoßen.“
B Gemeindefinanzkommission Land
Die
Gemeindefinanzkommission Nordrhein-Westfalen ist am 24.03.2010 zu ihrer
konstituierenden Sitzung zusammengetroffen. Ziel der Kommission ist es, die
gemeinsamen Interessen von Kommunen, Kreisen und Land zu bündeln und in die
Arbeit der auf Bundesebene eingesetzten Gemeindefinanzkommission einzubringen.
Wie auf der Bundesebene befasst
sich die Landeskommission mit drei Arbeitsschwerpunkten befassen, zu denen
jeweils Arbeitsgruppen gebildet wurden.
·
Arbeitsgruppe Kommunalsteuern
Beratung über eine Verstetigung der kommunalen Einnahmen
·
Arbeitsgruppe Standards und Sozialausgaben
Beratung über den Abbau von Standards, auch über Möglichkeiten zur Entlastung
der Kommunen bei den Sozialausgaben
Weitere Arbeitsgruppe
·
Klärung von Möglichkeiten einer besseren Beteiligung der
Kommunen an der Rechtsetzung auf EU-, Bundes- und Landesebene; Beratung
kommunalpolitischer Landesthemen unter dem Gesichtspunkt, wie das Land weitere
finanzwirtschaftliche Erleichterungen für die Kommunen schaffen kann.
In der Sitzung der
Gemeindefinanzkommission auf Landesebene am 03.05.2010 wurde Kommunen, deren
Finanzlage besonders schwierig ist, Unterstützung zugesagt. Offen war vor
allem, unter welchen Bedingungen die Konsolidierungshilfe den einzelnen
Kommunen gewährt wird. Dies sollte auch mit Hilfe eines Gutachtens geklärt
werden. Es sollte unter anderem klären, unter welchen Voraussetzungen Kommunen
finanzielle Hilfe erhalten sollen, und wie zukünftig ähnlich brisante
finanzielle Schieflagen verhindert werden können. Einigkeit bestand in der Kommission, dass
parallel zur Landeshilfe eine finanzielle Unterstützung des Bundes für die
Kommunen erforderlich ist.
Gutachten zur Gewährung von
Konsolidierungshilfen
Am 29.06.2010 wurde
mitgeteilt, dass das Innenministerium einen entsprechenden Auftrag für ein
Gutachten an die Professoren Dr. Martin Junkernheinrich (Technische Universität
Kaiserslautern) und Dr. Thomas Lenk (Universität Leipzig) vergeben hat.
Hierbei ist eine Vielzahl
bislang offener Fragen zu klären; dazu gehören unter anderem die Fragen wie:
Welche Kommunen sollen Empfänger der Hilfe sein? In welcher Höhe und mit
welcher Dauer soll die Hilfe gewährt werden? An welche Bedingungen ist die
Hilfeleistung zu knüpfen? Aber auch: Wie soll die Hilfeleistung auf der
Geberseite hinsichtlich ihrer Art und Weise, Höhe sowie Dauer ausgestaltet
werden?
Sowohl die Auswahl der
Gutachter als auch die Fragestellungen
wurden mit den kommunalen Spitzenverbänden in der Gemeindefinanzkommission auf
Landesebene abgestimmt.
Die Verwaltung wird über
den Fortgang der Beratungsergebnisse der Gemeindefinanzkommissionen berichten. Außerdem
wird sie über die Inhalte und die Bedeutung der Ergebnisse des o.g. Gutachtens informieren,
wenn dieses vorliegt.
