Empfehlungsvorlage - VO/1629/10

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

A Gemeindefinanzkommission Bund

 

Auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses von 24.02.2010 hat die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzierung am 04.03.2010 zum ersten Mal getagt.

Der Arbeitsauftrag der Kommission ist in dem Kabinettbeschluss vorgegeben. Der Beschluss nennt unter anderem explizit folgende Aufgaben:

  • Prüfung eines Ersatzes der Gewerbesteuer durch eine Zuschlagsmöglichkeit auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie einen erhöhten kommunalen Umsatzsteueranteil (analog zum FDP-Modell) unter Berücksichtigung der Aufkommens- und Lastenverschiebungen zwischen dem Bund auf der einen und den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite
  • Erarbeitung von Handlungsempfehlung zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
  • Erarbeitung eines von allen Kommissionsmitgliedern getragenen Berichts, der – aufbauend auf einer Bestandsaufnahme – Lösungsvorschläge zu den drängenden Problemen des kommunalen Finanzsystems aufzeigt

 

Hierbei bestehen folgende Unterarbeitsgruppen:

 

  • Arbeitsgruppe Kommunalsteuern
    Unterarbeitsgruppen zur Quantifizierung zur Administrierbarkeit eines Reformmodells, zusätzlich Unterarbeitsgruppe „Strukturanalyse“ (Betrachtung von Einnahme- und Ausgabestrukturen sowie gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen)
  • Arbeitsgruppe Standards
    Benennung von bundesrechtlichen Standards mit fiskalischen Auswirkungen auf die Kommunen, Pro/Contra-Abwägungen zu den ermittelten Flexibilisierungsmöglichkeiten
  • Arbeitsgruppe Rechtsetzung
    Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung kommunaler Interessen im Gesetzgebungsverfahren des Bundes und der EU-Rechtsetzung

 

Zu ihrer 2. Sitzung hat sich die Gemeindefinanzkommission am 08.07.2010 getroffen. Zur Vorbereitung der Sitzung waren den Mitgliedern der Kommission die Zwischenberichte der drei Arbeitsgruppen zur Verfügung gestellt worden. Nach Auffassung des Städte- und Gemeindebund war „kennzeichnend für alle Papiere…, dass sie nur wenige konkrete Ergebnisse enthalten, sondern ganz überwiegend mit verfahrensleitenden Prüfaufträgen enden oder Vorschläge zu zukünftigen Arbeitsschwerpunkten unterbreiten.“

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung bislang von einer Information des Haupt- und Finanzausschusses abgesehen.

 

Am 10.11.2010 hat nun der Städte- und Gemeindebund NRW seine Mitgliedskommunen über ein Gespräch zur Reform der Gemeindefinanzen der Vertretern der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesfinanzminister Dr. Schäuble, das am 03.11.2010 stattfand, informiert. Im Anschluss hieran wird ebenfalls eine Einschätzung gegeben. Die Auszüge aus dem Schreiben vom 10.11.2010 werden im folgenden entsprechend wiedergegeben:

 

„Aus Sicht unseres Bundesverbandes lässt sich das Gespräch wie folgt zusammenfassen:

 

1.    Der Finanzminister akzeptiert, dass die Gewerbesteuer in ihrer bisherigen Form erhalten bleibt. Ohne Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände wird es keine Änderungen geben. Die Vertreter des DStGB haben deutlich gemacht, dass die bisherige Kommissionsarbeit keine tragfähige Alternative zur Gewerbesteuer gezeigt hat.

 

2.    Es wird akzeptiert, dass die Kommunen im Sozialbereich entlastet werden müssen. Der Bund kann sich vorstellen, dass er die Kosten der Grundsicherung im Alter (zur Zeit 3,7 Mrd. Euro im Jahr mit wachsender Dynamik) vollständig übernimmt

 

3.    Der Bund könnte sich vorstellen, zusätzlich zur unveränderten Gewerbesteuer den Kommunen ein Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer zu ermöglichen. Dabei ist an eine Bandbreite von bis zu fünf Prozentpunkten gedacht.

 

4.    Standardabbau: Bund und Kommunen werden sich weiter bemühen, beim Standardabbau voranzukommen. Nach Auffassung des Ministers bietet auch gerade die Pauschalierung der Unterkunftskosten einen wirksamen Ansatz.

 

5.    Die bessere Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an der Gesetzgebung sowohl auf der Ebene der Bundesregierung als auch des Bundestages und des Bundesrates bleibt ein gemeinsames Ziel.

 

Erste Einschätzung dieser Ergebnisse:

 

Die Zusage, dass die Gewerbesteuer in ihrer bisherigen Form nicht gegen den Willen der kommunalen Spitzenverbände abgeschafft oder demontiert wird, ist ein großer Erfolg der Arbeit der kommunalen Spitzenverbände sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.

 

Die Vorschläge hinsichtlich der Einräumung eines Hebesatzrechts für die Kommunen bei der Einkommenssteuer sind aus unserer Sicht noch nicht genügend detailliert, um sie abschließend zu bewerten. Grundsätzlich würden wir dem Vorschlag der Einräumung eines Hebesatzrechts auf die Einkommenssteuer aufgeschlossen gegenüberstehen, soweit es sich um ein zusätzliches Element der Gemeindefinanzierung handeln soll. Hier müsste sicherlich in den weiteren Gesprächen noch einmal seitens des BMF präzisiert werden, wie dieser Teil des Vorschlags zu verstehen ist.

 

Aus unserer Sicht kein durchschlagendes Argument gegen ein zusätzliches Hebesatzrecht wäre der Umstand, dass finanziell schwache Kommunen gezwungen wären, von diesem Instrument Gebrauch zu machen, während finanzstärkere Kommunen ganz oder teilweise darauf verzichten könnten. Dieses Argument würde – wenn man es zu Ende denkt – gegen jede hebesatzabhängige Einnahmequelle sprechen. Auch bei den Überlegungen zu einem stärkeren Einsatz der Grundsteuer könnten finanzschwache Kommunen das Argument vortragen, dass ihnen hier Wettbewerbsnachteile drohen. "Gerechter" im Sinne dieser Argumentation wäre dann eine Verlagerung der Einnahmen auf staatliche Zuweisungen, was aber bislang nie die Position der kommunalen Verbände war.

 

Außerordentlich zu begrüßen wäre es, wenn der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter vollständig übernähme. Die Netto-Ausgaben für die Grundsicherung betrugen im Jahr 2009 mehr als 1 Mrd. Euro in Nordrhein-Westfalen. Der Vergleich zum Jahr 2005 (673 Mio. Euro) zeigt, welche beträchtlichen Wachstumsraten in diesem Bereich stecken.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das jüngste Gespräch mit Bundesfinanzminister Dr. Schäuble Anlass zu der Hoffnung gibt, dass die Arbeit der Gemeindefinanzkommission zu greifbaren Ergebnissen führen wird. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es sich bislang nur um Gesprächsgrundlagen handelt, für die weder die Zustimmung des Kabinetts noch eine parlamentarische Mehrheit sichergestellt ist. Insbesondere die Vorschläge für ein Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer dürften auch innerhalb der Regierungskoalition auf erhebliche Widerstände stoßen.“

 

B Gemeindefinanzkommission Land

 

Die Gemeindefinanzkommission Nordrhein-Westfalen ist am 24.03.2010 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengetroffen. Ziel der Kommission ist es, die gemeinsamen Interessen von Kommunen, Kreisen und Land zu bündeln und in die Arbeit der auf Bundesebene eingesetzten Gemeindefinanzkommission einzubringen.

Wie auf der Bundesebene befasst sich die Landeskommission mit drei Arbeitsschwerpunkten befassen, zu denen jeweils Arbeitsgruppen gebildet wurden.

·        Arbeitsgruppe Kommunalsteuern
Beratung über eine Verstetigung der kommunalen Einnahmen

·        Arbeitsgruppe Standards und Sozialausgaben
Beratung über den Abbau von Standards, auch über Möglichkeiten zur Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben
Weitere Arbeitsgruppe

·        Klärung von  Möglichkeiten einer besseren Beteiligung der Kommunen an der Rechtsetzung auf EU-, Bundes- und Landesebene; Beratung kommunalpolitischer Landesthemen unter dem Gesichtspunkt, wie das Land weitere finanzwirtschaftliche Erleichterungen für die Kommunen schaffen kann.

 

In der Sitzung der Gemeindefinanzkommission auf Landesebene am 03.05.2010 wurde Kommunen, deren Finanzlage besonders schwierig ist, Unterstützung zugesagt. Offen war vor allem, unter welchen Bedingungen die Konsolidierungshilfe den einzelnen Kommunen gewährt wird. Dies sollte auch mit Hilfe eines Gutachtens geklärt werden. Es sollte unter anderem klären, unter welchen Voraussetzungen Kommunen finanzielle Hilfe erhalten sollen, und wie zukünftig ähnlich brisante finanzielle Schieflagen verhindert werden können.  Einigkeit bestand in der Kommission, dass parallel zur Landeshilfe eine finanzielle Unterstützung des Bundes für die Kommunen erforderlich ist.

 

 

 

 

 

Gutachten zur Gewährung von Konsolidierungshilfen

 

Am 29.06.2010 wurde mitgeteilt, dass das Innenministerium einen entsprechenden Auftrag für ein Gutachten an die Professoren Dr. Martin Junkernheinrich (Technische Universität Kaiserslautern) und Dr. Thomas Lenk (Universität Leipzig) vergeben hat.

Hierbei ist eine Vielzahl bislang offener Fragen zu klären; dazu gehören unter anderem die Fragen wie: Welche Kommunen sollen Empfänger der Hilfe sein? In welcher Höhe und mit welcher Dauer soll die Hilfe gewährt werden? An welche Bedingungen ist die Hilfeleistung zu knüpfen? Aber auch: Wie soll die Hilfeleistung auf der Geberseite hinsichtlich ihrer Art und Weise, Höhe sowie Dauer ausgestaltet werden?

Sowohl die Auswahl der Gutachter  als auch die Fragestellungen wurden mit den kommunalen Spitzenverbänden in der Gemeindefinanzkommission auf Landesebene abgestimmt.

 

Die Verwaltung wird über den Fortgang der Beratungsergebnisse der Gemeindefinanzkommissionen berichten. Außerdem wird sie über die Inhalte und die Bedeutung der Ergebnisse des o.g. Gutachtens informieren, wenn dieses vorliegt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-keine-

 

Alternativen:

-keine

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

 

Loading...