Empfehlungsvorlage - VO/1573/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahre 2001 ist die Schülerbeförderung für Schüler aus dem Stadtgebiet Mönchengladbach von Streckenkarten auf das sogenannte “Schoko Ticket” umgestellt worden. Die Abrechnung dieser Beförderungskarte beruht im Wesentlichen auf drei Säulen. Neben der Landesförderung und Mittel der jeweiligen Schulträger wird ein Eigenanteil von den Erziehungsberechtigten gem. § 97 Schulgesetz NRW (SchG NRW) eingefordert. Dieser Eigenbeitrag wird erhoben, da das “Schoko Ticket” nicht nur auf dem Weg von und zur Schule benutzt werden kann, sondern auch an Nachmittagen zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH (VRR) berechtigt

Aufgrund der Senkung der Landesförderung und gestiegenen Kosten im Beförderungsbereich beabsichtigt der VRR zum 01.01.2011 die allgemeinen Tarife zu erhöhen. Die Zweckverbandsversammlung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls beschlossen, den Eigenbeitrag geringfügig anzuheben, damit neben dem VRR und dem Schulträger auch die Eltern an den gestiegenen Kosten beteiligt werden können. Diese Beiträge sollen ab dem 01.01.2011 eingezogen werden. Nach § 97 SchG obliegt grundsätzlich dem Schulträger die Entscheidung, ob und in welcher Höhe der Eigenbeitrag eingezogen wird.

Sollte der Erhöhung in der beabsichtigten Form nicht zugestimmt werden, ist zu erwarten, dass der VRR diesen Einnahmeverlust neben den bereits zu zahlenden Schulträgerkosten auf die Stadt Wegberg als Schulträger umlegen wird, da andere Einnahmequellen oder Einsparpotentiale nach Aussage des Verkehrsunternehmens nicht zur Verfügung stehen.

Aufgrund der vom Zweckverband getroffenen Entscheidung wird von der Verwaltung vorgeschlagen, der beabsichtigten Erhöhung wie nachführend aufgelistet zuzustimmen.


Personenkreis

bisher

ab dem 01.01.2011

Für das erste anspruchsberechtigte Kind und volljährige Schüler

11,20  €

11,60  €

Für das zweite anspruchsberechtigte Kind

6,00  €

6,00  €

Für das dritte und weitere anspruchsberechtigte Kinder wird kein Eigenanteil erhoben.

Der Eigenanteil entfällt für Schülerinnen und Schüler, für die Grundsicherung nach dem SGB XII geleistet wird.

Beim zweiten Kind ist die gesetzlich verankerte Obergrenze von 6,00 € bereits erreicht. Nach Ankündigung des Verkehrsverbandes Rhein-Ruhr ist beabsichtigt, nach Ablauf der Laufzeit der vorgeschlagenen Vereinbarung, ab dem 01.01.2012 eine weitere Erhöhung für das erste anspruchsberechtigte Kind und volljährige Schüler auf die gesetzlich verankerte Obergrenze von 12,00 € vorzunehmen.

Weitere Erhöhungen des Eigenanteiles sind dann nach derzeitigem Stand nicht mehr möglich.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Bei Beschlussfassung des Beschlussvorschlages entstehen keine Kosten für die Stadt Wegberg. Sollten die Eigenanteile nicht wie vorgeschlagen neu festgesetzt werden, wird der Differenzbetrag auf den Schulträger umgelegt.

 

Alternativen:

Werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die Eigenanteile der Erziehungsberechtigten am “Schoko Ticket” gem. § 97 des Schulgesetzes NRW ab dem 01.01.2011 wie folgt neu durch das Verkehrsunternehmen erhoben werden:

11,60 €   für das erste freifahrtberechtigte Kind und volljährige Schüler

6,00 €   für das zweite freifahrtberechtigte Kind

alle weiteren freifahrtberechtigten Kinder fahren ohne Erhebung eines Eigenanteiles.

Die Einziehung der Eigenanteile soll weiter durch die Niederrheinischen Verkehrsbetriebe (NVV) erfolgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.

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