Entscheidungsvorlage - VO/1600/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landesbetrieb Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde – Forstbetriebsbezirk Wassenberg hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2011 vorgelegt.

Der Forstwirtschaftsplan sieht für das Jahr 2011 folgende forstwirtschaftliche Maßnahmen vor:

 

Holzeinschlag

Der Holzeinschlag wird im Jahr 2011 auf eine Menge von ca. 80 Festmeter zurückgefahren, um die Nutzungen der letzten beiden Jahre zu kompensieren und in den normalen Planungsansatz der Forsteinrichtung zurückzukehren.

Es handelt sich hierbei um Planung von zufälligen Holzanfällen durch Sturm und Käfer sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen und keine Durchforstungsansätze im herkömmlichen Sinne.

 

Bestandsbegründung

Das enorme Niederschlagsdefizit im April 2010 führte im Bereich der sandigen Böden des Beecker Waldes zu Wasserstress und zum Ausfall der Jungpflanzen, der durch den danach beginnenden Niederschlag nicht mehr kompensiert werden konnte.

Darum beziehen sich die Investitionen für die Neuaufforstungen leider witterungsbedingt auf den Ersatz der ausgefallenen Jungpflanzen im Frühjahr 2010.

Ein nicht unerheblicher Schaden entstand der Stadt Wegberg durch den Diebstahl von Jungpflanzen im Beecker Wald im Juli 2010. Auch die Investitionen für die Ersatzaufforstung,  die durch den Diebstahl notwendig sind, sind in diesem Ansatz enthalten.  

Der Diebstahl wurde durch die Verwaltung bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach zur Anzeige gebracht. Jedoch wurde das Verfahren zwischenzeitlich  mangels Aussicht auf Erfolg eingestellt. 

 

Kultur- und Jungwuchspflege/ Waldschutz

Diese beiden Positionen ergeben sich aus der Bestandsbegründung und dienen dem Schutz und der Unterhaltung der aufgeforsteten Flächen.

 

Verkehrssicherungspflicht  

Die Stadt Wegberg ist für ihren Wald verkehrssicherungspflichtig. Aus diesem Grund wurde zur Abwehr von Gefahren für Dritte (z.B. Beseitigung von Trockenästen, Überhang, Wahrnehmung der Fürsorgepflicht) ein entsprechender Ansatz in den Forstwirtschaftsplan aufgenommen.

 

Wegebau

Bei den forstlichen Arbeiten lässt es sich nicht vermeiden, dass durch Befahren der Waldwege mit LKW die Wege beschädigt werden. Diese Position dient dazu, die Waldwege wieder in ihren Ursprungszustand zurück zu versetzen.

 

Der Forstwirtschaftsplan sieht für die vorgenannten Maßnahmen Kosten in Höhe von rund 23.500,00 € (2010: 73.400,00 €) vor. Durch Holzeinschlag und Holzverkauf werden Erlöse in Höhe von ca. 4.000 € (2010: 18.500,00 €) erwartet.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2011 zuzustimmen und die notwendigen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2011 bereitzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Aufwand für die im Forstwirtschaftsplan 2011 genannten Maßnahmen in Höhe von 23.500 Euro wird im Produkt Wald-, Forst- und Landwirtschaft (13.03.00) beim Sachkonto 5221000 (Instandhaltung; Forstwirtschaftsplan) für den Haushalt 2011 mit angemeldet.

Die Erlöse durch Holzeinschlag und Holzverkauf in Höhe von 4.000 Euro werden im Produkt Wald-, Forst- und Landwirtschaft (13.03.00) beim Sachkonto 4421000 (Verkauf Forstwirtschaft) für den Haushalt 2011 mit angemeldet.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr bittet den Haupt- und Finanzausschuss, dem Forstwirtschaftsplan 2011 zuzustimmen und dem Rat der Stadt Wegberg vorzuschlagen, im Haushalt 2011 die Erlöse und Aufwendungen wie vorstehend dargestellt zu veranschlagen.

 

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Anlagen

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