Empfehlungsvorlage - VO/1603/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der errechneten Kosten für den Bereich der Abfallentsorgungskosten in der Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung der Abfallgebühren 2011 können die Gewichtsgebühren von derzeit 0,37 € auf 0,32 € ab dem 01.01.2011 gesenkt werden. Infolge der verringerten Gewichtsgebühr verringert sich die Gebühr für den Gewichtsanteil der 70 Liter Restabfallsäcke sowie die Gewichtsgebühren als Vorausleistung bei der erstmaligen Veranlagung entsprechend.

Eine Verringerung der Gewichtsgebühren ist möglich, da der Kreis Heinsberg als entsorgungspflichtige Körperschaft die Gebühren für die Entsorgung von Restabfällen ab dem 01. Januar 2011 von einer derzeitigen Tonnagegebühr in Höhe von 228,00 Euro auf eine Tonnagegebühr von 198,00 Euro senken wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

 

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Stadtrat den Erlass der nachfolgenden Änderungssatzung zu empfehlen:

 

 

                                                             Satzung

                                   zur Änderung der Gebührensatzung

               zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg

                                                                 vom

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV.NRW S. 950), der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 30. Juni 2009 (GV.NRW  S. 394), des § 9 des Landesabfallgesetzes vom 21. Juni 1988 (GV.NRW S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV.NRW S. 863, 975), des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am … folgende Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg erlassen:

 

 

                                                           Artikel I

§ 5 Absatz 1 Buchstabe B erhält folgende Fassung:

 

(1)       Als Benutzungsgebühr wird erhoben:

 

            B)        Gewichtsgebühr

 

                        a)        Die Gewichtsgebühr wird als Vorausleistung erhoben. Die Höhe der Vorausleistung bestimmt sich nach § 7 Abs. 2 dieser Satzung. Die Vorausleistung beträgt 0,32 Euro je Kilogramm.

 

                        b)        In den Fällen der Gestellung von Abfallsäcken wird bei der                                                         Gewichtsgebühr ein Durchschnittsgewicht von 20 kg zugrunde

                                    gelegt.

Die Gebühr für den 70 Liter Abfallsack beträgt 20 kg x 0,32 Euro = 6,40 Euro für den Gewichtsanteil. Nicht in Anspruch genommene Abfallsäcke       werden nach Ablauf des Erhebungszeitraumes vergütet.

 

            c)         Bei der erstmaligen Veranlagung im Erhebungszeitraum werden folgende Gewichtsgebühren als Vorausleistung erhoben:

 

80 Liter Volumen

250 kg =

80,00 Euro

120 Liter Volumen   

400 kg =

128,00 Euro

240 Liter Volumen    

500 kg =

160,00 Euro

1.100 Liter Volumen 

4.000 kg =        

1.280,00 Euro

 

 

  Artikel II

 

Die Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

 

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