Mitteilungsvorlage - VO/1620/10

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 15.11.2010 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse  der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die vorhandenen Spielplatzflächen im Stadtgebiet sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zu überplanen. Als Ziel sollen bedarfsgerechte, attraktive, nutzungsfreundliche und nachfrageorientierte Spielflächen geschaffen werden.

 

Begründung:

 

Nach einer uns vorliegenden Auflistung der Verwaltung haben wir im Stadtgebiet 53 Spielplätze. In dieser Aufstellung nicht enthalten war der Spielplatz an der Immanuel-Kant-Straße. Einige dieser Spielplätze werden nach unseren Beobachtungen kaum mehr genutzt, da das Alter der Kinder, die in der jeweiligen unmittelbaren Umgebung wohnen, den aufgestellten Spielgeräten nicht mehr entspricht.

 

Von diesen Spielplätzen ist der überwiegende Teil nach der Ausstattung mit Spielgeräten nur für Kinder bis zu maximal 6 Jahren interessant. Nur eine kleine Anzahl verfügt über Spielgeräte, die auch die Altersgruppe bis 12 Jahre anspricht und / oder einer Freifläche, die sich für Ballspiele oder Skateboard-/ Inlinerfahren eignet. Dabei zeigen Gespräche mit den Kindern, z. B. in Arsbeck Im End oder im Innenstadtbereich Im Bachmannsgraben gerade in diesem Bereich Bedarf.

In diesem Zusammenhang sei außerdem kritisch angemerkt, dass die Pflegezustände der Spielplätze weitestgehend mangelhaft sind. Die Sandflächen sind überwiegend start verunkrautet, Sitzbänke durch Unkrautbewuchs nicht nutzbar, Randbereiche oder Bereiche unter den Spielgeräten werden gar nicht gesäubert (siehe auch anhängende Fotos).

Hierfür sollten künftig dringend Pflegepläne und Pflegeintervalle erstellt und eingehalten werden, damit die Spielflächen auch einladend für die Nutzer bleiben.

 

Das Stadtgebiet Wegberg ist durch eine verbreitete Einfamilienhausbebauung gekennzeichnet. Dies führt dazu, dass bei den Grundstücksgrößen die Familien mit Kleinkindern vielfach altersadäquate Spielgeräte im eigenen Garten vorhalten. Somit fällt diese Nutzergruppe für die öffentlichen Spielplätze weitestgehend fort. Für die älteren Kinder sind jedoch größtenteils keine altersspezifischen attraktiven Flächen vorhanden.

Daher sollte bei der Überplanung der Spielflächen der Grundsatz: „Weniger ist Mehr“, berücksichtigt werden.

 

-          Spielplätze für Kinder bis 6 Jahren nur in Gebieten mit überwiegend Mehrfamilienhausbebauung

-          Spielplätze für Kinder von 3 – 12 Jahren an zentralen Standorten, mit einem vielfältigen Erlebnis-Abenteuerangebot und genügend Freiflächen, die für Ballspiele etc. genutzt werden können

-          die Spielflächen sollten mindestens 2 Zugangsmöglichkeiten (Fluchtwege) haben

-          es sollten Sitzmöglichkeiten und Abfallbehälter in ausreichender Anzahl vorhanden sein

-          angrenzende Straßen sollten Hinweise (Piktogramme) auf die Spielplätze erhalten

-          die Bepflanzung sollte zur Sicherheit der Kinder und Vorbeugung von Vandalismus eine möglichst hohe Einsichtbarkeit der Spielfläche gewährleisten

-          die Pflege der Grün- und Sandflächen und die Wartung bzw. Austausch/Reparatur der Geräte sollte turnusmäßig erfolgen.“

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an die Verwaltung verwiesen mit dem Auftrag eine Beratung im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr vorzubereiten.

Reduzieren

Anlagen

Loading...