Mitteilungsvorlage - VO/1643/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion stellt mit Datum vom 06.12.2010 den nachfolgenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, den Straßenbaulastträger aufzufordern, die Straßen „Schroersweg und Eckart“ nach Abschluss der Baumaßnahmen B 221n wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand herzustellen.

Im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahmen ist die Eckartstraße verkehrsberuhigt auszubauen.

 

Begründung:

 

Der für den Ausbau der Straßen und der Brückenbauwerke B 221n eingesetzte Schwerlastverkehr hat die Straßen Schroersweg und Eckartstraße als Zufahrtswege genutzt. Hierdurch sind die Fahrbahndecken und die Randstreifen teilweise erheblich beschädigt worden. Die Verwaltung wird gebeten, rechtzeitig die Schadensbeseitigung mit dem zuständigen Baulastträger zu klären.

 

Die Zufahrt zu den Sportplätzen des SV Helpenstein findet über die Eckartstraße statt. Auf dieser Straße gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Straße hat eine relativ große Breite ohne Gehwege und verläuft weitestgehend geradlinig. Besonders zu Trainings- und Spielzeiten auf den Sportplätzen wird die Straße stark frequentiert. Die zumeist jungen Autofahrer missachten häufig die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit und gefährden damit die Anwohner, Passanten und Kinder.

 

Wir halten es daher für erforderlich, möglichst im Rahmen der notwendigen Sanierungsmaßnahmen, die Straße mit Verkehrshindernissen durch Verengungen der Fahrbahn auszubauen. Diese Maßnahmen wird dazu führen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung tatsächlich eingehalten werden muss und die Sicherheit der Nutzer gewährleistet ist.“

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr weitergeleitet.

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