Entscheidungsvorlage - VO/1645/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 6 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die Aufwendungen der kostenrechnenden Einrichtung decken.

Grundlage der Kalkulation der für 2011 zu erwartenden Kosten im Bereich „Abwasserbeseitigung“ bildet die auf der Kontensystematik der Ergebnisrechnung erstellte vorläufige Betriebsabrechnung für das Jahr 2010 sowie die für die Haushaltsplanung 2011 ermittelten Aufwendungen.

 

In der Kalkulation 2011 werden aus dem vorhandenen Sonderposten für den Gebührenausgleich „Abwasser“ die Überschüsse aus der Betriebsabrechnung 2009 und der vorläufigen Betriebskostenabrechnung 2010  gem. § 6 Abs. 2 S.3  Kommunalabgabengesetz NW berücksichtigt (siehe hierzu auch weitere Ausführungen).

 

Die Kostensituation stellt sich für 2011 wie folgt dar

 

 

Verteilung auf die Kostenstellen

- alle Angaben in Euro -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produkt:  11  03  01

Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto

Ansatz

Kläranlagen

Kanäle

RÜB

RRB

MW-Kanal

SW-Kanal

5012000 - 5032000 Personalaufwand

612.225

431.386

31.264

29.937

17.329

57.203

45.104

5221100                  Instandhaltung Kanäle

140.000

0

96.810

7.098

0

17.318

18.774

5221200                  Instandh. Kläranlagen

230.000

230.000

0

0

0

0

0

5255000    Unterh. bew. Vermögen

5.000

4.958

0

43

0

0

0

5241100  Bewirt-schaftung Kanäle

211.575

0

84.207

14.176

635

60.510

52.047

5241200  Bewirt-schaftung Kläranlagen

840.000

840.000

0

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Zwischensumme I

2.038.800

1.506.344

212.281

51.253

17.963

135.031

115.925

 

100,000%

73,88%

10,41%

2,51%

0,88%

6,62%

5,69%

5251000    Haltung v. Fahrzeugen

13.000

150.945

21.272

5.136

1.800

13.531

11.616

5262000     Mitarbeiterfortbildung

4.000

5263000   Dienst-/ Schutzkleidung

8.500

5279000   Gebühren-veranlagung KWW

43.000

5431100  Abwasser-abgaben Land

100.000

Die Verteilung der Aufwandsansätze 5251 000 bis 5313 000 von insgesamt

5431200        Geschäftsaufwand

20.000

 

204.300 €

wird nach dem Verhältnis der Zwischensummen vorgenommen

 

5313000     Beitrag Schwalmverb

15.800

 

 

 

 

 

 

 

204.300

150.945

21.272

5.136

1.800

13.531

11.616

5811000 Baubetriebshof)

36.000

816

35.184

0

0

0

0

kalk. Abschreibung

3.438.417

1.364.384

1.776.035

162.110

48.807

53.211

33.871

kalk. Zinsen

2.458.312

584.387

1.628.396

126.445

58.629

31.619

28.836

Zwischensumme II  1)

8.175.829

3.606.875

3.673.168

344.944

127.199

233.392

190.249

 

 

44,12%

44,93%

4,22%

1,56%

2,85%

2,33%

5811000 (Verwaltung)

156.300

68.954

70.221

6.594

2.432

4.462

3.637

Gesamtaufwendungen

8.332.129*

3.675.829

3.743.389

351.539

129.631

237.854

193.886

 

Für die Gebührenkalkulation 2011 werden Gesamtkosten in Höhe von 8.332.130 Euro (*Rundungsdifferenz) erwartet.

 

Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen auf folgende Umstände zurückzuführen:

 

 

Bezeichnung

BAB-Ergebnis

Kalkulation

BAB-Ergebnis vorläufig

Kalkulation

Erläuterungen

 

2009

2010

2010

2011

 

 

Euro

Euro

Euro

Euro

 

Bruttogehälter und -löhne

545.858,00

613.000,00

612.918,00

612.225,00

 

Instandhaltung der Abwasserkanäle

110.145,00

135.000,00

167.526,00

140.000,00

Leiharbeiter, Umsetzung Arbeitssicherheit

Instandhaltung der Kläranlagen

169.625,00

200.000,00

221.228,00

230.000,00

Reparaturen wie z.B.BHKW,

Unterhaltung bzw. Vermögen

4.214,00

3.000,00

6.044,00

5.000,00

 

Bewirtschaftung der Abwasserkanäle

206.972,00

200.000,00

207.625,00

211.575,00

 

Bewirtschaftung der Kläranlagen

837.238,00

840.000,00

726.753,00

840.000,00

 

Haltung von Fahrzeugen

11.726,00

13.000,00

9.939,00

13.000,00

 

Dienst- und Schutzkleidung

9.808,00

4.500,00

7.404,00

8.500,00

 

Mitarbeiterfortbildung

3.241,00

3.000,00

4.945,00

4.000,00

 

Betriebsausgaben für Gebührenveranlagung Kreiswasserwerk

42.973,00

43.000,00

43.000,00

43.000,00

 

Geschäftsausgaben

14.161,00

20.000,00

28.470,00

20.000,00

 

Aktueller Mehrbedarf

 

 

150.000,00

 

siehe Vorlage "Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Deckungskreis 30 Abwasserbeseitigung"

Beiträge an den Schwalmverband

15.207,00

15.500,00

15.100,00

15.800,00

 

Innere Verrechnungen:

 

 

 

 

 

a)Baubetriebshof

16.488,00

36.000,00

16.488,00

36.000,00

 

b)Verwaltungskosten

153.028,00

154.919,00

153.028,00

156.300,00

 

Abführung der Abwasserabgabe

93.613,00

100.000,00

166.647,00

100.000,00

 

Kalkulatorische Abschreibung

3.134.729,00

3.134.729,00

3.345.445,00

3.438.417,00

 

Kalkulatorische Verzinsung

2.542.501,00

2.542.501,00

2.479.579,00

2.458.312,00

 

Gesamt:

7.911.527,00

8.058.149,00

8.362.139,00

8.332.129,00

 

 

 

Aus den veränderten Kostenansätzen wurden nach der vorliegenden Gebührenkalkulation die neuen Gebührensätze ermittelt. Zum Vergleich werden die bisher geltenden Gebührensätze den neuen Sätzen gegenübergestellt:

 

 

Gebührensatz 2011

Gebührensatz 2010

Veränderung

Schmutzwasser in €/m3

3,55

3,43

0,12

Niederschlagswasser

in €/m3 (private Flächen)

1,18

1,31

-0,13

Niederschlagswasser

in €/m3 (Straßenflächen)

1,23

*

 

-0,08

 

* Die Gebühren wurden bisher unter der Niederschlagswassergebühr für private Flächen veranlagt.

 

Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Abwasser“ hat nach der Betriebskostenabrechnung 2009 einen Bestand in Höhe von 334.745 Euro. Bei der vorläufigen Betriebskostenabrechnung 2010 wurde ein voraussichtlicher Überschuss von 841.487 Euro ermittelt, der zum Jahresabschluss 2010 in den Sonderposten für Gebührenausgleichszwecke einzustellen ist. Die Verwaltung schlägt im Gegenzug vor, eine entsprechende ertragswirksame Auflösung für die Jahre 2011 – 2013 vorzusehen und den jährlichen Ertrag gebührensenkend einzusetzen. Dadurch kann eine stärkere Erhöhung der Gebührensätze vermieden werden.

 

Nach Aufstellung der Gebührenbedarfsberechnung durch den Fachbereich 401 ergab sich seitens des Rechnungsprüfungsamtes noch Klärungsbedarf, weshalb die Gebührenberatung im HFA zurückgestellt wurde. Ein Vermerk zu dieser Thematik ist als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund der für 2011 zu erwartenden Kosten- und Erlössituation schlägt die Verwaltung vor, den Gebührensatz für Schmutzwasser anzuheben und für Niederschlagswasser abzusenken.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Verwaltung wird die aus der Kostenrechnung abgeleiteten Erträge und Aufwendungen für den Haushaltsplan 2011 entsprechend berücksichtigen.

 

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Unter Billigung der überarbeiteten Gebührenkalkulation vom 06.12.2010 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ beschließt der Rat der Stadt Wegberg die beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Wegberg vom 10. November 2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Oktober 2010.

 

 

Aufgrund §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 950), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712 / SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2010  (GV. NRW S. 185) hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am …….. folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen:

I.

1.)              § 5 wird folgender Satz hinzugefügt:

Beitragspflichtig sind auch Straßenbaulastträger für die Straßenoberflächenentwässerung.

 

2.)              § 14 Abs. 7 erhält folgende Fassung:

              Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 3,55 €.

 

3.)              § 15 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i. S. d. Absatzes 1 jährlich 1,18 €, für Straßenflächen beträgt die Gebühr  i. S. d. Absatzes 1 jährlich 1,23 €.

 

4.)              § 15 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

              Für begrünte Dachflächen, deren Oberflächenwasser den öffentlichen Kanalanlagen zugeführt wird, wird die Niederschlagswassergebühr auf 50 % des Gebührensatzes nach Absatz 4 Satz 1 reduziert. Der reduzierte Gebührensatz beträgt jährlich 0,59 €.

II.

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.

 

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Anlagen

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