Entscheidungsvorlage - VO/1646/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ratsfrau Sandra Nelsbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 10.12.2010 den nachfolgenden Antrag nach §20 Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt:

 

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die Gemeindeordnung des Landes NRW sieht als Instrument der Beteiligung der Bürger den Bürgerantrag vor.

 

Die UB-UWG in Wegberg ist der Meinung, dass den Antragstellern in der Öffentlichen Sitzung in den Ausschüssen ein Rederecht zu ihrem Anliegen gewährt werden soll.

 

Daher stelle ich nach §20 der Geschäftsordnung der Stadt Wegberg den Antrag, die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg dahingehend zu ändern, dass Bürgern in den Ausschüssen zu Bürgeranträgen ein Rederecht gewährt werden soll.“

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

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Anlagen

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