Entscheidungsvorlage - VO/1644/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Um den weltweiten Klimaveränderungen, verursacht durch einen zu hohen CO2-Ausstoß, entgegenzuwirken, hat der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr bereits im Jahre 2005 die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob beim Neubau von städtischen Gebäuden bzw. bei der Sanierung von Dachflächen städtischer Gebäude der Einsatz von regenerativen Energien (Photovoltaikanlagen, Solaranlagen) möglich ist. Bereits vor diesem Beschluss ist im Jahre 2002 auf dem Dach des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 2,7 kWp errichtet worden. Bei der Sanierung des Klassentraktes des Gymnasiums Wegberg wurde in diesem Jahr eine weitere Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 29 kWp errichtet. Die Kosten hierfür betrugen 100.000,00 Euro (brutto). Auf dem Dach des Baubetriebshofes der Stadt Wegberg ist im Jahre 2006 eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 39,2 kWp erstellt worden.

 

Neben den monetären Gesichtspunkten – Amortisation der Investitionskosten durch Einnahmen über die Einspeisevergütung – trägt die Stadt Wegberg zur Reduzierung des CO2-Aufkommens durch diese Anlagen bei.

 

Im Zuge der KP II-Maßnahme "Anbau eines Gymnastikraumes an die Turnhalle der Grundschule Arsbeck" sollen auch die Flachdächer der Turnhalle saniert werden. Finanzielle Mittel hierfür stehen in  Form von Instandhaltungsrückstellungen zur Verfügung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Zuge dieser Flachdachsanierung eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Turnhalle auszuführen. Diese Anlage würde über das gesamte obere Hallendach geplant. Die Ausführung erfolgt zeitlich parallel zum Gymnastikraum-Anbau bis Mitte 2011.

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 07.09.2010 diesen Vorschlag der Verwaltung bereits zur Kenntnis genommen.

 

Die Gesamtkosten der Erstellung der Photovoltaikanlage werden ca. 90.600,00 Euro betragen. Bei durchschnittlichen Kosten von Photovoltaikanlagen von rund 3.500,00 Euro pro kWp könnte eine Anlage von ca. 20-26 kWp installiert werden. In den Kosten von 3.500,00 Euro pro kWp sind die  Baunebenkosten nicht enthalten.

 

Zur Finanzierung schlägt die Verwaltung vor, die Mittel der Investitionsmaßnahme "Lüftungsanlage Grundschule Rath-Anhoven – I 01 13 07 41" in Höhe von 94.500,00 Euro zu verwenden. Diese Maßnahme soll im Jahre 2011 neu im Haushalt veranschlagt werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Finanzierung der Anlage erfolgt über die zu übertragenden Mittel Investitionsmaßnahme "Lüftungsanlage Grundschule Rath-Anhoven – I 01 13 07 41" in Höhe von 94.500,00 Euro. Die Mittel für die Lüftungsanlage sind für den Haushalt 2011 bereits neu beantragt worden.

 

Bei einer voraussichtlichen Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage von 20 Jahren werden Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von rund 4.530,00 Euro jährlich die Ergebnisrechnung in den Folgejahren belasten. Für die Stromeinspeisung wird mit jährlichen  Erträgen in Höhe von ca. 7.000,00 Euro gerechnet. Dadurch ist von einer  Amortisation der Maßnahme in ca. 13 Jahren auszugehen.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, dass zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Turnhalle der Grundschule Arsbeck, die Mittel der Investitionsmaßnahme "Lüftungsanlage Grundschule Rath-Anhoven - I 01 13 07 41" in Höhe von 94.500,00 Euro im Rahmen einer Mittelübertragung zur Verfügung gestellt werden.

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