Mitteilungsvorlage - VO/1640/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der in Dienststellung des neuen Rüstwagens wird dieses Fahrzeug u.a. auch zu sogenannten kostenpflichtigen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert. Damit diese Einsätze abgerechnet werden können, muss für den RW ein Gebührensatz im Gebührentarif geändert werden. Das Altfahrzeug wurde ausgemustert. Nach rechtlicher Prüfung ist es ausreichend, wenn der Rat der Stadt der Änderung des Gebührensatzes, der nach den Festsetzungen der jeweils geltenden

 

Feuerwehrgebührensatzung ermittelt wurde, zustimmt. Die Verwaltung hat für den RW des Zuges I einen Gebührensatz i.H.v. 116,00 € je Stunde ermittelt. Dieser Gebührensatz wird im Gebührentarif an entsprechender Stelle geändert. Der Rüstwagen wurde zu einem Teil aus der Feuerschutzpauschale finanziert, was sich mindernd auf den Gebührensatz je Stunde auswirkt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Gebührentarif der geltenden Feuerwehrgebührensatzung zu ändern.

 

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Anlagen

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