Entscheidungsvorlage - VO/1652/11
Grunddaten
- Betreff:
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Parkregelung Kirchplatz Beeck Bürgerantrag der Interessengemeinschaft Beecker Kirchplatz vom 06.07.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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25.01.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bürgerantrag hat zum Ziel, den zurzeit eingeschränkten Parkraum auf dem Kirchplatz wieder dem öffentlichen Verkehr zugänglich zu machen. Der besondere Schutz der Kreuzanlage könne durch eine Einfriedung erreicht werden.
In der Sitzung des Rates am 05.10.2010 (SI/0520/10), Vorlage VO/1505/10, wurde der Antrag an den Fachausschuss zur Beratung und Beschlussfassung verwiesen.
Zu der derzeitigen Regelung (Sperrung der kircheneigenen Fläche, Reglementierung des Parkens auf der verbleibenden stadteigenen Restfläche) ist zu bemerken, dass sie exakt nach den Vorgaben aus einer Vielzahl von Gesprächen mit der Bürgerschaft, den Anliegern, der Kirchengemeinde, dem Heimatverein und dem Dorfausschuss durch eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung (Beschilderung) umgesetzt wurde. Die Kreispolizeibehörde und das Straßenverkehrsamt des Kreises waren beteiligt. Die Regelung sollte zunächst probeweise gelten.
Grundlage aller Aktivitäten ist ein städtebauliches Konzept zur Aufwertung des Ortskerns Beeck mit dem historischen Kirchplatz (Denkmalbereichssatzung für Schutz, Erhalt und Pflege des Ortskerns).
Seit Oktober 2009 gilt für den verbliebenen Parkraum:
- Montag bis Freitag von 08.00 Uhr 18.00 Uhr Parken mit Parkscheibe 2 Stunden
- Samstag von 08.00 Uhr 14.00 Uhr Parken mit Parkscheibe 2 Stunden
- in den übrigen Zeiten darf nur noch von Anwohnern des Kirchplatzes mit Parkausweis (ohne Parkzeitbegrenzung) geparkt werden
Durch die eingeschränkte Anzahl der Parkmöglichkeiten war allen Beteiligten klar, dass die direkten Anlieger des Kirchplatzes bedingt durch den allgemeinen Parkdruck (Metzgerei, Gastronomie, Arzt) besonders betroffen sind.
Allerdings stehen ausreichend Parkmöglichkeiten in der Umgebung des Kirchplatzes zur Verfügung, so dass die verschlechterte Parksituation für die direkten Anlieger nicht unzumutbar erscheint. Dies betrifft auch die Bewertung bei der Abwägung der Verschlechterung für die begrenzte Anzahl der Kirchplatzanlieger mit den beabsichtigten städtebaulichen und denkmalschutzrechtlichen Zielen.
Für direkte Anwohner des Kirchplatzes wurden Ausnahmegenehmigungen vom Halteverbot und der Parkscheibenpflicht erteilt.
Die verkehrsrechtlich angeordnete Parkregelung (Beschilderung nach der StVO) ist regelmäßig zu überwachen. Vor allem in den Abendstunden, die dem Parken der Anwohner vorbehalten sind, werden die Flächen von (nicht berechtigten) Besuchern der Gastronomien häufig blockiert.
Nach Rücksprache mit dem Dorfausschuss hat sich die Parkregelung während der mittlerweile einjährigen Probephase bewährt. Einer Änderung bedürfe es nicht. Die Belange aller Kirchplatznutzer würden ausreichend und ausgewogen berücksichtigt
Die Unterschriftenliste der Interessengemeinschaft enthält eine Vielzahl von Personen, die aufgrund der angegebenen Adresse nur mittelbar von dem eingeschränkten Parkplatzangebot betroffen sind (z.B. Besucher der Gastronomie)
Die Verwaltung hat sich nochmals mit dem Thema Parkregelung Kirchplatz befasst. und schließt sich, auch auf der Grundlage eigener Erfahrungen, der Beurteilung des Dorausschusses an
Da es, nicht zuletzt wegen des Umzuges der Augenarztpraxis, trotz Einschränkung des Parkplatzangebotes durch die vollzogene Abpollerung des kircheneigenen Platzes, zu keinen größeren Problemen gekommen ist, wird vorgeschlagen, die Abpollerung des kircheneigenen Grundstückes in der heutigen Ausdehnung sowie die derzeitige Parkregelung bestehen zu lassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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88,4 kB
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