Entscheidungsvorlage - VO/1653/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Laut Bürgerantrag vom 23.06.2010 wurden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für die Straße „ Im Maggenfeld“ gefordert.

 

Dieser Antrag wurde durch den Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 13.07.2010 unter VO/ 1490/10 an den Fachausschuss verwiesen.

 

Dieser beschloss einstimmig in seiner Sitzung vom 07.09.2010 zu Vorlage 1529/10, dass der Bürgerantrag zur Kenntnis genommen wird und beauftragt die Verwaltung die Notwendigkeit der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen mit der Polizei unabhängig von Sanierungsmaßnahmen der Fahrbahndecke zu überprüfen. Über das Ergebnis ist der Ausschuss zu informieren.

 

Nach Beteiligung der Kreispolizeibehörde Heinsberg  liegen der zuständigen Stelle Verkehrsunfallprävention und Verkehrssicherheitsberatung keine objektiven Fakten hinsichtlich Geschwindigkeitsübertretungen oder Gefährdungssituationen vor.

 

Durch die Ausweisung als Zone 30 ist grundsätzlich die „Rechts vor Links Regelung“ gegeben, die sich verkehrsberuhigend auswirkt. Zur Unterstreichung dieser Regelung schlägt die Verwaltung vor im Bereich der Einmündungen entsprechende Blockmarkierungen vorzunehmen bzw. zu erneuern. Solche Blockmarkierungen haben jedoch alleine betrachtet keine rechtliche Wirkung, sie dienen lediglich der Unterstreichung der geltenden Verkehrsregelung.

 

Weitere Maßnahmen erwägt die Verwaltung jedoch nicht um die notwendige Befahrbarkeit der Straße „Im Maggenfeld“ auch für Rettungsfahrzeuge aufrechtzuerhalten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Kosten für die Aufbringung der Blockmarkierungen (Kaltplastik) belaufen sich auf 13,00 Euro pro Block. Im Bereich der Straße „Im Maggenfeld“ sind vier Straßeneinmündungen vorhanden, welche jeweils mit 6 Blockmarkierungen bestückt werden. Die Gesamtkosten liegen bei 312,00 Euro für 24 Blöcke á 50 cm.

 

Die Mittel wurden unter dem Produktsachkonto 12.02.01 „Verkehrsflächen- und anlagen“ unter dem Sachkonto 5221000 „Instandhaltung Verkehrszeichen u.a.  für das Haushaltsjahr 2011 beantragt.

 

 

Alternativen:

 

Alternativen werden aus den dargelegten Gründen von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung im Bereich der Straße „ Im Maggenfeld“ die derzeit geltende Anordnung einer Zone 30 aufrechtzuerhalten und die dadurch gegebene Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“ durch Blockmarkierungen an den jeweiligen Einmündungen noch einmal zu unterstreichen. Der den Verkehr beruhigende Effekt wird als ausreichend erachtet. Auf weitergehende bauliche Maßnahmen wird verzichtet.

 

 

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Anlagen

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