Entscheidungsvorlage - VO/1654/11
Grunddaten
- Betreff:
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Bürgerantrag der Frau Klinken vom 05.10.2010 Errichtung einer Lichtsignalanlage (Fußgängerbedarfsampel) im Bereich des Fußgängerüberweges an der Prämienstraße.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II; Erste Beigeordnete / Dezernat III; Finanzwirtschaft; Rechnungsprüfung
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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25.01.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Bürgerantrag vom 05.10.2010 regte Frau Klinken die Errichtung einer Lichtsignalanlage (Fußgängerbedarfsampel) in Höhe des Fußgängerüberweges auf der Prämienstraße an.
Frau Klinken schildert die Situation der Kinder auf dem Schulweg, in dem sie auf die Kraftfahrzeugfahrer hinweist, welche mit Geschwindigkeiten über 50 km/h den Fußgängerüberweg passieren und sich selbst durch Schülerlotsen nicht aufgefordert fühlen anzuhalten. Zudem sei der Fußgängerüberweg als solcher nicht zu erkennen und werde bedingt durch die dort parkenden Autos erst verspätet wahrgenommen.
Die darüber hinaus von Frau Klinken vorgebrachten Mängel, wie nicht mehr erkennbare VZ 350-40 (Fußgängerüberweg) sowie fehlende Beleuchtung wurden zwischenzeitlich durch die Verwaltung behoben. Die Verwaltung wird gleichzeitig das Parkverhalten im Bereich des Fußgängerüberweges verstärkt überwachen und Verstöße ahnden. Auch nach Auffassung der Kreispolizeibehörde Heinsberg werden die gesetzlichen Vorschriften bei den derzeit ausgewiesenen Parkplätzen eingehalten. Die Situation genügt damit der Verkehrssicherheit. Die bestehenden Parkplätze wirken sich zudem beruhigend auf den fließenden Verkehr aus, da der Kraftfahrzeugführer gezwungen ist anzuhalten und dem Begegnungsverkehr Vorrang einzuräumen.
Zur Verbesserung der Sicherheit im Bereich des Fußgängerüberweges wird die Verwaltung Ihnen in Absprache mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg, die Beschaffung und Installation von blau-weißen Spezialpollern im Fahrbahnbereich, zur Sicherung und Querungskürzung, vorschlagen.
Da bisher keine dezidierten Angaben über die Verkehrsstärke des Kraftfahrzeugverkehrs vorliegen und auch keine genauen Angaben der Querungen zu Spitzenzeiten erfasst wurden, ist die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h durch ein VZ 274-53 auf 30 km/h, welches in der Regel nur unmittelbar an Schulen installiert wird, auch aus Sicht der Kreispolizeibehörde Heinsberg, nicht geboten.
Die Seitens der Verwaltung ergriffenen Maßnahmen sind geeignet und ausreichend um eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, auch im Sinne der Antragstellerin, zu gewährleisten.
Eine Lichtsignalanlage (Fußgängerbedarfsampel), die unstreitig diese Sicherheit gewährleisten würde, erscheint aus Sicht der Verwaltung aufgrund der mit Ihrer Einrichtung und ihrem Betrieb verbundenen Kosten lediglich als letztmögliche Lösung.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für die Poller fallen einmalige Kosten in Höhe von 320,35 an.
Die Mittel wurden bei dem Produkt 12.02.01 Verkehrsleitende und regelnde Anlagen unter dem Sachkonto 522100 Instandhaltung Verkehrszeichen u.a. für das Haushaltsjahr 2011 beantragt.
Alternativen:
Die Installation einer Lichtsignalanlage im Bereich des bestehenden Fußgängerüberweges wird von Seiten der Verwaltung wegen der mit ihr verbundenen Beschaffungskosten, ca. 54.000,00 und den Unterhaltungskosten nicht vorgeschlagen, da die Verwaltung davon ausgeht, dass die Verkehrssicherheit mit den Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen gewährleistet werden kann.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beauftragt die Verwaltung zur Sicherung der Querungsverhältnisse im Bereich des Fußgängerüberweges auf der Prämienstraße, zusätzlich zu den bereits ergriffenen Maßnahmen, im Bereich der Fahrbahn für beide Fahrtrichtungen jeweils einen blau-weißen Poller zu beschaffen und kurzfristig zu installieren.
Anlagen
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(wie Dokument)
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583,3 kB
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