Entscheidungsvorlage - VO/1655/11

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben mit Datum vom 15.03.2010 nach §20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse den nachfolgenden Antrag gestellt:

„Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt nach § 20 GO die Ermittlung aller zur Solarstromerzeugung geeignete städtischen Dachflächen, Verpachtung derselben z.B. an die SEG, Bestückung der Dachflächen mit Photovoltaikanlage durch z.B. die SEG (durch Vergabe von Aufträgen an die entsprechenden Handwerksbetriebe vor Ort soweit möglich) evtl. unter Einbeziehung von (finanzieller) Bürgerbeteiligung.

…“

 

Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung vom 18.05.2010 an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr mit anschließender Beratung im Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft wurde zunächst die Gesamtfläche der städtischen Dachflächen ermittelt. Diese beträgt ca. 46.795 m² und setzt sich wie folgt zusammen:

•

Schulen

20.765 m²

•

Kindergärten

2.735 m²

•

Turnhallen und Hallenbad

9.505 m²

•

Rathaus

1.585 m²

•

Feuerwehren

2.950 m²

•

Friedhofshallen

950 m²

•

Sonstige Gebäude (Bauhof Wohnungen etc.)

8.305 m²

Eine genaue Aufschlüsselung nach einzelnen städtischen Gebäuden kann der Anlage entnommen werden.

 

Von diesen Dachflächen sind zurzeit ca. 2.325 m² mit Photovoltaikanlagen belegt.

 

Eine erste Abschätzung der für eine Bestückung mit Photovoltaikanlagen geeigneten Dachflächen ist anhand der folgenden Kriterien vorgenommen wurden:

•

Feststellung der Ausrichtung der einzelnen Dachflächen anhand von aktuellen Katasterunterlagen.

•

Beurteilung anhand der Dachform sowie der Dachneigung bei Steildächern mittels vorliegender Planunterlagen.

•

Erste Beurteilung der Verschattung der Dachflächen anhand aktueller Luftbilder.

 

Aufgrund dieser Erstbewertung ist eine Gesamtfläche von ca. 18.980 m² zur Bestückung mit Photovoltaikanlagen geeignet. Diese verteilt sich wie folgt:

•

Schulen

7.325 m²

•

Kindergärten

485 m²

•

Turnhallen und Hallenbad

7.225 m²

•

Rathaus

135 m²

•

Feuerwehren

1.245 m²

•

Friedhofshallen

335 m²

•

Sonstige Gebäude (Bauhof Wohnungen etc.)

2.230 m²

Eine genaue Aufschlüsselung nach einzelnen städtischen Gebäuden kann der Anlage entnommen werden.

 

In dieser Erstbetrachtung konnten wesentliche Merkmale für die Realisierbarkeit von Photovoltaikanlagen jedoch nicht abgeschätzt werden. Dies sind beispielhaft:

•

Wirtschaftlichkeit (Aufwand, Ertrag, Amortisationszeit)

•

Statische Überprüfung der jeweiligen Dachflächen (erhöhte Eigenlast, Schnee­anhäufungen, Wind-Sogkräfte etc.)

•

Genaue Betrachtung der Verschattung der Dachflächen durch z.B. Baumbestand und angrenzende Bebauung

•

Gestalterische Aspekte, Denkmalschutz

Diese Merkmale können größtenteils nur in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachplanern durch Ortstermine und detaillierten Berechnungen weiterführend beurteilt werden.

 

Des Weiteren ist für die einzelnen Gebäude mit dem Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen abzuklären, ob durch eine Bestückung der Dachflächen eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung der Gebäude stattfindet.

 

Die Verwaltung wird nun die Stadtentwicklungsgesellschaft im Sinne des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen anschreiben. Die Antwort der SEG wird dem Fachausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Zurzeit entstehen keine weiteren Kosten.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Er stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, die SEG im Sinne des Antrages anzuschreiben, zu.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...