Mitteilungsvorlage - VO/1661/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Vorlage nimmt Bezug auf die Beratung im Fachausschuss über den Antrag des Dorfausschusses Dalheim-Rödgen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt durch Anlegung eines Fußgängerüberweges (VO / 1452/10, StUV 15.06.2010). Im Ergebnis waren die rechtlichen Voraussetzungen zur straßenverkehrsrechtlichen Anordnung eines Fußgängerüberweges nicht gegeben. Nach Auswertung der Daten einer verdeckten Geschwindigkeitsmessung durch den Kreis sollten gegebenenfalls weitere Maßnahmen diskutiert werden.

 

In der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, mit Polizei und Kreis (Straßenbaulastträger) die Anordnungsfähigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h verbunden mit der Aufstellung der Gefahrzeichen „Kinder“ zu prüfen.

 

Die Kreispolizeibehörde teilte telefonisch mit, dass aus der Bewertung der zwischenzeitlich durchgeführten verdeckten Messung über 10 Tage kein zwingendes Erfordernis zu einer Geschwindigkeitsreduzierung hergeleitet werden kann. Die Unfalllage sei unauffällig. Das Geschwindigkeitsniveau und der hieraus resultierende Anhalteweg (Reaktionszeit/Bremsweg) ergebe aus polizeilicher Sicht keine akute Gefährdung von Querungswilligen.

 

Die Stellungnahme des Kreises ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Im Ergebnis wird die Erforderlichkeit (Kriterium zur rechtmäßigen Anordnung von Verkehrszeichen nach der StVO) einer Geschwindigkeitsreduzierung verneint. Wenngleich ein zwingendes Erfordernis für ein Gefahrzeichen „Kinder“ ebenfalls nicht erkannt wird, verweist der Kreis jedoch auf die Unterstützung der Verkehrssicherheit durch eine solche Beschilderung, da es den Kraftfahrer darauf aufmerksam macht, dass er mit dem plötzlichen Betreten der Fahrbahn durch Kinder zu rechnen hat. Er hat seine Fahrweise so zu wählen, dass er stets anhaltebereit ist.

 

Die Verwaltung folgt den Ausführungen der Polizei und des Kreises zu der Geschwindigkeitsreduzierung. Eine Anordnung der Beschränkung auf 30 km/h (Eingriff in den Straßenverkehr) erfolgt wegen des fehlenden zwingenden Erfordernisses nicht. Allerdings wird die Verwaltung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das Anordnungsverfahren für ein Gefahrzeichen „Kinder“ durchführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten der Beschilderung (Material/Arbeitslohn) trägt der Kreis als Straßenbaulastträger

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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