Entscheidungsvorlage - VO/1662/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die CDU hat am 17.05.2010 gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den Antrag gestellt:

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, im Bereich der Straße „Föhrenweg“ zwei Straßenleuchten zu errichten.

 

Begründung:

Der Föhrenweg ist im Bereich Kreuzung Lindenstraße / Kiefernweg in Richtung Grenzlandring unzureichend mit notwendiger Straßenbeleuchtung versehen. Dieser Zustand wurde von Anwohnern und sonstigen Nutzern dieses Straßenabschnittes in Gesprächen mit der CDU-Fraktion beklagt. Vor diesem Hintergrund erscheint die Errichtung von zwei Straßenleuchten angemessen und erforderlich.“

 

Der Rat hat den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwíesen.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem o. g. Antrag wie folgt Stellung:

 

Der Verwaltung liegt ein Angebot der NEW Netz über die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in Wegberg „Weg Richtung Föhrenweg“ über 12.064,03 € vor. Dieses Angebot bezieht sich auf eine punktuelle Beleuchtung, die der DIN nicht entspricht. Eine Ausleuchtung nach DIN würde ca. 30.000,00 € kosten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Kosten von 12.066,03 können aus den  noch zu übertragenden Mitteln aus 2010

(74.000 Euro) I12020707 SK 7852000 finanziert werden.

 

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Da dieser Weg lediglich von wenigen Anliegern genutzt werden muss, ansonsten ausschließlich von Spaziergängern, schlägt  die Verwaltung vor, den Weg gemäß Angebot der NEW punktuell  zu beleuchten

 

 

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