Entscheidungsvorlage - VO/1664/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die SPD- Fraktion hatte mit Schreiben vom 07.09.2009 folgende Anfrage gem. § 21 Geschäftsordnung gestellt:

 

„- Ist die Gehwegbreite an der Rochusstraße 37 und 39 der endgültige Ausbauzustand?

 

- Wenn ja, warum wurde bei der Vergabe der Baugenehmigung kein Gehweg in Normalbreite vorgeschrieben?“

 

Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Rates am 06.10.2009 wie folgt Stellung genommen:

 

„Der Stadt Wegberg sind Anfang 2007 von den damaligen Grundstückseigentümern Straßenparzellen in Rath-Anhoven, Gemarkung Wegberg, Flur 86, Nummern 174,175,180,802,803- heute vereinigt zum Flurstück 827- kostenlos übertragen worden.

Bei den Parzellen handelte es sich um bereits bestehende Straßenflächen, die nichts mit der Erschließung des zum damaligen Zeitpunkt geplanten Baugebietes zu tun hatten.

Im Zuge der Neuplanung der Grundstücke wurde eine Verbreiterung der Gehwegflächen leider nicht berücksichtigt.

Von daher sollte der Vorschlag der SPD-Fraktion aufgegriffen werden, die gesamte Angelegenheit nochmals aufzunehmen mit dem Ziel, den Bürgersteig auf Normalbreite zu vergrößern.“

In der Sitzung des Ausschusses am 02.03.2010 erläuterte der technische Beigeordnete Herr Fabry, dass Bürgersteige als Mindestmaß eine Breite von 1,50 m aufweisen müssen. Hierzu benötige man jedoch zwingend das Entgegenkommen der jeweiligen Eigentümer.

Daraufhin  wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern bezüglich des Grunderwerbs aufzunehmen.“

 

Dies ist in der Zwischenzeit geschehen.

 

Nach derzeitigem Stand ist kein Eigentümer bereit, einen entsprechenden Teil seines Grundstückes an die Stadt Wegberg zu veräußern. Die Grundstücke sind in der Zwischenzeit alle gestaltet und eingefriedet. Lediglich die unbefestigten Streifen, in einer Breite von 0,50-0,70 m vor den jeweiligen Parzellen könnten erworben werden.

 

Somit wäre eine Verbreiterung der Gehweganlage nur Richtung der Rochusstraße  möglich, woraus eine Einengung der Rochusstraße im Einmündungsbereich zur Rather Straße auf ca. 5,50 m resultieren würde. Dies wird nicht empfohlen.

Die Kosten für diese Maßnahme würden sich inkl. Vermessung  auf etwa 25.000,00 Euro belaufen.

Aufgrund des vorhandenen Gehwegs auf der nördlichen Seite der Rochusstraße schlägt die Verwaltung vor, auf eine Verbreiterung der Gehweganlage vor den Häusern Rochusstraße 37 und 39 zu verzichten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Keine

 

 

Alternativen:

 

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

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