Mitteilungsvorlage - VO/1686/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

1.3.1               Umbenennung eines Teilstückes des Spielburgweges

In der Sitzung des Rates am 13.07.2010 sowie des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2010 wurde die Umbenennung eines Teilstückes des Spielburgweges abgelehnt.

 

Jedoch ist eine Umbenennung des Teilstückes durchaus sinnvoll, da es immer wieder zu Verwirrungen bei Anlieferungen in das Gewerbegebiet kommt. Der Spielburgweg ist eine der Haupterschließungsstraßen des Gewerbegebietes. Das umzubenennende Teilstück dagegen, dient lediglich der Erschließung des dort vorhandenen P+R Parkplatzes und endet in einen fußläufigen Weg, der wieder auf den Spielburgweg im Gewerbegebiet trifft. Zur Klarstellung, auch für den Zulieferverkehr im Gewerbegebiet, sollte eine Neuregelung erfolgen.

 

Die Verwaltung wird veranlassen, das Straßenschild „Spielburgweg“ zu entfernen. Es wird lediglich ein Hinweisschild auf den P+R Parkplatz am Zufahrtsbereich der Bahnhofstraße aufgestellt.

 

Da weder ein Gebäude noch ein anderes Grundstück über diesen Weg erschlossen wird ist eine separate Straßenbezeichnung nicht notwendig.

 

Das Kataster- und Vermessungsamt wird entsprechend informiert, damit die Bezeichnung Spielburgweg in diesem Bereich aus den Katasterunterlagen herausgenommen wird.

 

 

1.3.2              Zinsmanagement / Zinssicherung der Stadt / Ergebnisse und Effekte in

2010

 

Kreditmanagement

 

Über das Thema Kredit- bzw. Zinsmanagement / Zinssicherung hatte die Verwaltung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2010 unter TOP 1.3.3 berichtet. Zuletzt erfolgte eine Information in der Sitzung am 07.12.2010 (TOP 1.3.1).

 

Hier wurde auch mitgeteilt, dass erste Gespräche zur kommunalen Verschuldungsdiagnose mit Vertretern der WestLB und der Kreissparkasse stattgefunden haben. Für Februar 2011 wird mit dem Endergebnis und den anonymisierten Vergleichswerten hierzu gerechnet.  Der Haupt- und Finanzausschuss wird entsprechend über die Ergebnisse informiert. Im o.g.  Haupt- und Finanzausschuss vom 21.09.2010 erfolgte ein Zwischenbericht.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zum „Antrag der Ratsfrau Nelsbach betreffend Bürgerkredite vom 24.05.2010“, der vom Rat am 13.07.2010 weiterverwiesen wurde,

wird als separate Vorlage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  am 15.02.2011 dargestellt.

 

Es folgt nun der aktuelle Bericht des städtischen Kreditmanagements.

 

1.      Entwicklung der Verschuldung

Nachfolgend werden die jeweiligen Bestände der Festkredite zum 31.12. eines Jahres abgebildet. Der Kreditbestand beträgt zum 31.12.2010 53.465.692 €. Neben den Festkrediten musste zum Jahreswechsel ein kurzfristiger Kassenkredit in Höhe von 1.000.000 € aufgenommen werden, um negative Girokontosalden auszugleichen.

 

 

2.      Zinsaufwendungen

Die Zinsaufwendungen der Jahre 2009 und 2010 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

 

 

2009

2010

Zinsenaufwand aus Liquiditätskrediten

2.749,54 €

11.898,41 €

Zinsaufwand aus Festkrediten

2.318.765,31 €

2.192.160,75 €

 

2.321.514,85 €

2.204.059,16 €

Ersparnis in 2010 gegenüber 2009

117.455,69 €

 

Der Zinsaufwand konnte vor allem durch verbesserte Zinsabschlüsse bei Umschuldungen, aber auch durch die Verringerung des Festkreditvolumens reduziert werden. Der durchschnittliche Zinssatz betrug am 31.12.2009 3,738 %, während die Berechnung der durchschnittlichen Verzinsung am 31.12.2010 einen Wert von 3,653 % ergab.

Im Rahmen des Zinsmanagements trugen sowohl zeitlich gestaffelte Abfragen bei unterschiedlichen Gläubigern, als auch die strukturierte Zusammenfassung von Darlehenssummen zur Senkung des Zinssatzes bei. Auf Zinssicherungsinstrumente in Form von Forward-Darlehen wurde aufgrund der relativ hohen Aufschläge verzichtet. Durch den geringen Anteil an Kassenkrediten und durch die aktive Steuerung der zukünftigen Zinsbindungsabläufe im Kreditportfolio wurde das Ziel der Zinssicherung ebenso wie das der Zinssenkung weiter verfolgt.

 

3.      Reduzierung der Verschuldung

Einerseits sind Kostensenkungen durch Zinssicherungsinstrumente dringend weiterzufolgen, andererseits sollte das Ausmaß von Zinsrisiken dadurch begrenzt werden, indem z. B. die Notwendigkeit kreditfinanzierter investiver Maßnahmen hinsichtlich der strategischen Ausrichtung einer Kommune untersucht wird. Insbesondere muss schlüssig nachgewiesen werden, welche Wirkungen (der „Outcome“ im Sinne des Neuen Kommunalen Finanzmanagements) mit der Maßnahme erzielt werden sollen.

In einem zweiten Schritt sind dann im Falle einer Entscheidung für eine Investitionsmaßnahme die Folgeaufwendungen für den Haushalt zu minimieren.

 

 

1.3.3 Konjunkturpaket II             

Es wird auf die letzte Mitteilung zum Konjunkturpaket II im Haupt- und Finanzausschuss am 07.12.2010 verwiesen. In der beigefügten Anlage ist die finanzielle Entwicklung der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II dargestellt.

 

Die Mittel aus dem Konjunkturpaket II werden regelmäßig bei der Bezirksregierung Köln abgerufen.

 

Alle angemeldeten Maßnahmen der Stadt Wegberg für das Konjunkturpaket II wurden hinsichtlich der Bestimmungen zum Konjunkturpaket II in 2010 begonnen. In 2011 werden die noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen fortgeführt, die Mittel müssen spätestens bis Ende des Jahres 2011 abgerufen sein. Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses weiter berichten.

 

 

1.3.4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im IV. Quartal 2010

Die in der Anlage aufgeführten Mittelübertragungen wurden im Rahmen der Haushaltsdurchführung im IV. Quartal 2010 genehmigt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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