Empfehlungsvorlage - VO/0237/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wegberg (Straßenreinigungssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Kenntnisnahme
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17.10.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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31.10.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses vom 14. März 2006 wurde ein entsprechender
Satzungsentwurf mit Einladung vom 06. März 2006 erstmals zur Beratung
vorgelegt.
Im Verlauf der Beratung
wurde aus Reihen des Ausschusses bemängelt, dass der Satzungsentwurf nicht
deutlich genug mache, in welchen Fällen sich die Reinigungs- bzw. Streupflicht
der Anlieger - insbesondere bei Schnee- und Eis - neben dem Bürgersteig auch auf
die Straßenfahrbahn beziehe.
Ebenso wies das anliegende
Straßenverzeichnis für einige Ausschussmitglieder Ungereimtheiten auf.
Die Verwaltung hat daher,
entsprechend dem ihr in der Sitzung erteilten Auftrag, die Satzung sowie das
Straßenverzeichnis noch einmal überarbeitet.
Folgende Festlegungen der
Satzung, die bezogen auf den Winterdienst im Straßenverzeichnis für jede Straße
dargestellt sind, seien hier zusammenfassend aufgeführt:
- Die
Anlieger haben die Fahrbahnen und Gehwege zu reinigen.
Soweit keine
stärkeren Verschmutzungen auftreten, die insbesondere eine Verkehrsgefährdung
verursachen, beschränkt sich die Fahrbahnreinigung auf die Fahrbahnränder bzw.
Rinnen. Unabhängig von etwaigen Verpflichtungen des Verursachers oder der Stadt
hat der Anlieger diese Verpflichtung wahrzunehmen. Die Stadt wird im Rahmen ihrer
Verkehrssicherungspflicht erst dann eintreten, wenn das Ausmaß der
Verschmutzung/Gefährdung die Möglichkeiten des Anliegers zur Beseitigung übersteigt.
- Die
Anlieger nehmen den Winterdienst für die Rad- und Gehwege der Straßen wahr. Die Verpflichtung für die jeweiligen Straßen ist im
Straßenverzeichnis dargestellt.
- Die Stadt
führt den Winterdienst im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Verkehrssicherungspflicht durch. Die hierdurch erfassten Straßen von besonderer
Verkehrsbedeutung sowie die gefährlichen Stellen sind im Straßenverzeichnis der
Stadt Wegberg oder einem anderen Straßenbaulastträger zugewiesen.
Zu allen weiteren
Festlegungen wird auf den Text des beigefügten Satzungsentwurfes verwiesen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten
für die Veröffentlichung.
Durch die Veränderungen im
Straßenverzeichnis, das die Verpflichtung der Stadt für den Winterdienst
festlegt, kann es zu geringfügigen Veränderungen beim Streuguteinsatz kommen,
der jedoch ohnehin eher witterungsabhängig ist. Die Veränderungen in der Gesamtstreckenlänge kann vernachlässigt werden.
Alternativen:
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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104,2 kB
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