Entscheidungsvorlage - VO/1711/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Breitbandversorgung im Stadtgebiet Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- SEWG
- Finale Freigabe:
- Lambertz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
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Entscheidung
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15.03.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der schnelle Zugang zum Internet gehört heute zur Daseinsvorsorge für Haushalte und Unternehmen und ist ein immens wichtiger Standortfaktor. Viele Bürger und Unternehmen bemessen daran auch die Attraktivität eines Standortes. Auch in Stadtgebiet Wegberg gibt es noch Ortsbereiche, die keinen oder einen sehr niedrigen Zugang mit 384 kbits/s zum Internet haben und die somit in vielerlei Hinsicht benachteiligt sind. Insbesondere sind hierbei beispielhaft die Stadtteile Rath-Anhoven, Isengraben/Flassenberg, Kehrbusch, Schönhausen, Kipshoven, Moorshoven, Rickelrath, Merbeck, Tetelrath, Klinkum zu nennen. Die in den letzten Monaten bei der Verwaltung eingehenden Nachfragen und Beschwerden lassen den Schluss zu, dass Verwaltung und Politik sich eingehend mit dieser Problematik für künftige Jahre jetzt befassen müssen, um in Zukunft für Bauwillige und Unternehmen interessant zu bleiben.
Der Ausbau der weißen Flecken ist i. d. R. durch die Netzanbieter in Eigenfinanzierung nicht geplant. Trotz der politischen Breitbandinitiative der EU und der Bundesrepublik sowie bereitgestellter Fördergelder müssen die Kommungen daher in Individualprojekten eigene Lösungen finden. In einem Gespräch mit Vertretern der Telekom liegt bei einer Verbesserung des Breitbandangebotes in den o. a. Stadtteilen der Defizitanteil bei ca. 1 Mio. Euro.
Die Erfahrung zurückliegender Jahre hat gezeigt, dass insbesondere im ländlichen Bereich kein flächendeckender Ausbau des jetzigen DSL-Netzes erfolgen und es kein Pauschalangebot für alle Kommunen geben wird. Weiterhin ist festzustellen, dass das Thema von der Analyse bis hin zur Umsetzung einer tragbaren und finanzierbaren Lösung so anspruchsvoll ist, dass Experten für die eigene kommunale Lösung involviert werden sollten. Auch von den mit Breitband befassten amtlichen Stellen (z. B. Fachabteilungen auf Länderebene sowie den Bezirksregierungen bzw. den Förderstellen) wird den Kommunen die Unterstützung durch ein externes Fachbüro empfohlen.
Es gibt landesweit mehrere Beratungsbüros, die die Kommunen fachkundig in den einzelnen Schritten unterstützen, damit es zu realistischen, umsetzbaren und auch finanzierbaren Lösungen kommt. Dabei werden z.B. folgende Leistungen angeboten:
- Machbarkeitsuntersuchung
- Analyse der Versorgungssituation
- Analyse von vorhandenen Infrastrukturen, die für einen späteren
Breitbandausbau möglicherweise genutzt werden können
- Ausarbeitung und Vorstellung von technischen Lösungsmöglichkeiten
- Durchführung Markterkundung
- Durchführung Ausschreibungsverfahren (Erstellung und Begleitung)
- Fachgespräche mit Netzanbietern führen
- Auswertung von Angeboten
- Vergabeempfehlung
- Beratung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln,
Abstimmung mit Förderstelle
- Strategische Beratung
- Langfristige Infrastrukturplanung
Sowohl die Beratungsleistungen der Unternehmen, die eine Kommune beauftragt, als auch der Ausbau des Breitbandnetzes wird mit 90% vom Land NRW gefördert. Derzeit ist die Förderung solcher Maßnahmen durch das Land NRW bis Mitte des Jahres 2013 sichergestellt.
Die Beratungsleistungen der Fachbüros liegen bei dem vorgenannten Leistungsumfang bei ca. 18.000,00 bis 22.000,00 inklusive Mehrwertsteuer. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, für den weiteren Ausbau des Breitbandnetzes im Stadtgebiet ein fachkundiges Büro zu beauftragen. Die Inanspruchnahme der Fördergelder würde bei der Bedeutung der Angelegenheit für die weitere Entwicklung dieser Stadt in künftigen Jahren auch den städtischen Eigenanteil für diese Maßnahme wesentlich reduzieren.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für den Entwurf 2011 wurden entsprechende Aufwendungen in Höhe von 22.000,00 sowie Erträge in Höhe von 20.000,00 (Landesförderung) beim Produkt 15.01.01 Stadtmarketing im Sachkonto 527956 Aufwand Wirtschaftsförderung mit aufgenommen.
Alternativen:
-keine-
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, von mindestens drei namhaften Fachbüros Angebote zur Beratung hinsichtlich der Verbesserung des Breitbandausbaues in der Stadt Wegberg einzuholen. Das jeweilige Unternehmen soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses zum Leistungsumfang des Büros und zum abgegebenen Angebot Stellung nehmen, bevor sich der Ausschuss zu einer Auftragsvergabe entscheidet.
