Entscheidungsvorlage - VO/1658/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ein Anwohner der  Straße „Zur Brockenmühle“ in Wegberg-Watern hat mit Schreiben vom 31.12.2010 folgenden Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW gestellt:

 

„In Wegberg-Watern zur Brockenmühle ist im Monat Dezember kein Abfall abgeholt worden. Wir stellen die Mülltonnen raus und müssen sie wieder voll reinholen… Für uns Anwohner ist das Fahren auch schwierig.

Die Stadt Wegberg ist nicht in der Lage die Straßen in einem benutzbaren Zustand zu stellen. Der Steuerzahler kann erwarten, dass die Verwaltung mit den Steuergeldern umgehen kann.

Jeder Haushalt muss das. Verantwortlich für die Stadt ist der Bürgermeister. Kann dieser das nicht wählen sie ihn ab.

Die Autofahrer zahlen KFZ Steuern, Versicherungssteuern, Benzinsteuer +++ aber nicht für unfähige Amtsinhaber politischer Ämter. Deren Hauptmerkmal Jammern ist. Allein für die Eisbahn vor dem Ratshaus konnten sie jede Menge Streusalz kaufen.

Bei der jetzigen Lage im Gesundheitswesen können wir uns Unfälle nicht leisten.“

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an die Verwaltung verwiesen mit dem Auftrag im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr zu berichten.

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Anlagen

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