Entscheidungsvorlage - VO/1671/11

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Bewohner des Hauses „An der Kull 36“ in Wegberg haben mit Schreiben vom 10.01.2011 folgenden Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW gestellt:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir, die Bewohner des Hauses An der Kull Nr.: 36, Wegberg stellen hiermit den Antrag auf

 

Aufnahme unserer Straße „An der Kull“ in den Straßen-Räumungsplan.

 

Begründung:

 

Die Häuser An der Kull Nr.: 34, 36 und 38 wurden unter dem Begriff: betreutes Wohnen vermietet. Die Mieter sind zwischen 70 und 90 Jahren alt. Alle sind stark gehbehindert, einige sind auf einen Rollator angewiesen und zwei sind Rollstuhlfahrer.

Für uns alle ist die vereiste Straße nicht benutzbar. Wie kommen wir zum Arzt, Apotheke und zum Einkauf?

 

Laut Satzung über die Straßenreinigung vom 10. November 2006 sind die Anlieger der Straße An der Kull für die Reinigung von einer 1,50 m breiten Gehbahn zuständig.

Dieser Streifen reicht aber nicht aus, um an den gegenüberliegenden Parkplätzen und zum Einkaufen zukommen.

 

AN der Kull gehören die uns gegenüberliegenden Grundstücke der Stadt Wegberg. Die Stadt hat in den vergangenen Jahren noch nie die Gehbahnen von 1,50 m Breite auf ihrer Straßenseite von Schnee und Eis geräumt.


Erst auf unsere Bitte um Schneeräumung haben die Stadtwerke 2009 und 2010 die Straße geräumt. Vielen herzlichen Dank für Ihr Entgegenkommen.

 

Da die Straße „Am Bahnhof“ in den Räumungsplan aufgenommen wurde, kann die Räumung unserer Straße „An der Kull“ keine großen Zeitumstände und Kosten verursachen.

 

Wir bitten Sie, unseren Antrag wohlwollend zu prüfen und die Straße „An der Kull“ in den Räumungsplan aufzunehmen.“

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an die Verwaltung verwiesen mit dem Auftrag im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr zu berichten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...